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München: Plagiatsintrige gegen einen Professor der Rechtsmedizin | ABC-Z

München – “Das Verfahren hat mich viel Kraft und Nerven gekostet”, sagt Professor Matthias Graw am Rande der Gerichtsverhandlung zur AZ. Dem Leiter der Münchner Rechtsmedizin wurden vor über zwei Jahren Plagiatsvorwürfe gemacht, die zu dem Verlust seines Doktortitels führen sollten, sich aber schnell als falsch herausstellten.

Angeklagt ist ein 70-jähriger “akademisch ausgebildeter Chemiker”, wie er selber bei der Aufnahme der Personalien betont. Der Mann soll jedenfalls versucht haben, den Rechtsmediziner zu verleumden. Außerdem habe er sich in diesem Zusammenhang auch der Urkundenfälschung und des Betrugs schuldig gemacht.

Am Amtsgericht München wird ein Fall wegen einer Plagiatsintrige verhandelt. (Symbolfoto)
Am Amtsgericht München wird ein Fall wegen einer Plagiatsintrige verhandelt. (Symbolfoto)
© David-Wolfgang Ebener/dpa
Am Amtsgericht München wird ein Fall wegen einer Plagiatsintrige verhandelt. (Symbolfoto)

von David-Wolfgang Ebener/dpa

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Verfahren am Amtsgericht München: Plagiatsvorwürfe gegen Leiter der Münchner Rechtsmedizin

Der 70-Jährige habe versucht, den Eindruck zu erwecken, dass Graw in seiner Doktorarbeit aus einem angeblich früher erschienen Sammelband abgeschrieben habe. Dieser Sammelband stellte sich aber bald als Fälschung heraus. Laut Anklage hatte der Angeklagte die Fälschungen in Auftrag gegeben und anschließend zwei Plagiatsjägern vorgelegt.

Die kamen zu dem gewünschten Schluss, dass der Münchner Professor bei einem angeblich vorher erschienenen Sammelband abgeschrieben habe und informierten die Uni Hamburg und die Presse über die Plagiatsvorwürfe. Die Universität leitete ein promotionsrechtliches Prüfungsverfahren ein. Doch schnell stellten die Prüfer Ungereimtheiten im Hinblick auf den Sammelband fest und stellten das Verfahren noch 2022 ein.

Plagiatsvorwürfe: War das Motiv Rache?

Doch damit war die Sache nicht erledigt. Der Professor stellte im Oktober 2022 Strafantrag, die Ermittler nahmen ihre Arbeit auf, die in eine Anklage mündete. Die Staatsanwaltschaft geht von Rache als Tatmotiv für die Intrige aus: Die Mutter des 70-Jährigen war 2020 auf Wunsch der Staatsanwaltschaft und gegen den Willen des Sohnes in der Münchner Rechtsmedizin obduziert worden. Die Ermittlungen rund um ihren Tod wurden dann aber bald eingestellt.

Der Angeklagte macht derzeit keine Angaben zur Sache. Stattdessen stellen seine Anwälte am Donnerstag die Zuständigkeit des Schöffengerichts in Frage. Da keine Strafe über zwei Jahre zu erwarten sei, würde ein einzelner Strafrichter ausreichen. Die Staatsanwältin lasse es nach ihrer Meinung zudem an Objektivität fehlen. Der Prozess dauert an.

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