München: Neuer Haftbefehl gegen Anschlagsfahrer Farhad Stickstoff. – München | ABC-Z

Zweifacher Mord: So lautet der neue Haftbefehl gegen Farhad N., der am 13. Februar auf der Seidlstraße in München sein Auto in einen Demonstrationszug der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi lenkte. Der 24-Jährige, der aus Afghanistan stammt, wurde am Montag in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt.
Sein Mandant habe dabei konzentriert und gefasst gewirkt und die Ausführungen in Schriftform nachvollzogen, sagte Anwalt Ömer Sahinci nach dem Termin. Der ursprüngliche Haftbefehl, den das Amtsgericht München am Tag der Tat ausgestellt und der auf versuchten Mord gelautet hatte, sei damit abgelöst, teilte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit.
Bei dem Anschlag, den die Ermittler als „islamistisch motiviert“ bewerten, waren eine 37 Jahre alte Ingenieurin und ihre zweijährige Tochter getötet worden. Mehr als 50 Personen wurden verletzt. Entsprechend wird Farhad N. auch versuchter Mord und Körperverletzung in 54 Fällen vorgeworfen sowie schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Der 24-Jährige war zuletzt in der psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt in Straubing in Niederbayern untergebracht. Von dort wurde er per Helikopter nach Karlsruhe geflogen, wo er von mehreren Polizisten in Kampfausrüstung zu einer Wagenkolonne gebracht wurde, die ihn zu einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshofs brachte. Dieser ordnete den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft an.
Diese soll Farhad N. dort verbringen, wo er auch unmittelbar nach dem Anschlag hingebracht worden war: in den Regelvollzug der Justizvollzugsanstalt Stadelheim im Münchner Stadtteil Giesing. Dies gilt als Zeichen dafür, dass die Ermittler nach ersten Gutachten von seiner Schuldfähigkeit ausgehen; diese ist Voraussetzung für die Untersuchungshaft. Bei attestierter Schuldunfähigkeit wäre die Unterbringung in einer Psychiatrie angezeigt. Letztlich über die Frage der Schuldfähigkeit entscheidet das Gericht.
Farhad N. war nach Aktenlage im Dezember 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen. Sein Antrag auf Asyl war im September 2017 abgelehnt worden, was im Oktober 2020 vom Münchner Verwaltungsgericht auch bestätigt worden war. Trotzdem befand er sich legal in Deutschland. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte ihm eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die noch bis zum 22. April 2025 gültig war.
:Warum war Farhad N. noch in Deutschland?
„Die Geschichte nur erfunden, um ein Bleiberecht zu erhalten“: Sein Asylantrag war 2020 mit deutlichen Worten einer Richterin abgelehnt worden – und trotzdem durfte Farhad N. bis zum tödlichen Anschlag in München bleiben. Wie ist das möglich? Eine Rekonstruktion.
Als Beleg dafür, dass der Anschlag möglicherweise islamistisch motiviert war, werten die Ermittler unter anderem die Tatsache, dass der 24-Jährige bei seiner Festnahme „Allahu akbar“ rief: Gott ist groß. Für die Aufklärung der Tat gründete das Landeskriminalamt eine Sonderkommission; in dieser arbeiteten in den Tagen unmittelbar nach der Tat 140 Beamtinnen und Beamte.
Einen Tag nach dem Anschlag hatte die Bundesanwaltschaft „wegen der besonderen Bedeutung des Falls“ die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen. Es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen sei, so die oberste deutsche Anklagebehörde. Sie sei somit geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Dem Vernehmen nach könnte die Anklage im Sommer fertig sein. Somit könnte der Prozess noch in diesem Jahr und damit außergewöhnlich zügig terminiert werden.