München: Kiffen im Englischen Garten erlaubt – Urteil rechtskräftig – München | ABC-Z

Im Englischen Garten darf gekifft werden: Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Schlösserverwaltung das Verbot für den Konsum von Cannabis für alle Parks in Bayern, für die sie zuständig ist, aufgehoben. Neben dem Englischen Garten betrifft das in München auch den Hofgarten und den Finanzgarten. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet.
Nach der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 durch die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte die CSU-geführte Staatsregierung darauf mit bayerischen Ausnahmeregelungen reagiert, die schärfere Vorgaben für den Konsum enthielten, als von der Bundesregierung vorgesehen. Teil davon war unter anderem das Konsumverbot in den Parks der Schlösserverwaltung.
Die CSU stand dem neuen Gesetz von vornherein extrem kritisch gegenüber. Es sei ein „Schaden für das Land“ hatte Ministerpräsident Markus Söder kurz vor der Teillegalisierung erklärt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach im Oktober vergangenen Jahres von einem „Scheiß-Gesetz“.
Aus den Reihen der einstigen Ampel-Koalition gab es auch aus München scharfe Kritik an dieser Haltung. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen/Rosa Liste/Volt im Stadtrat, Mona Fuchs, warf der Staatsregierung vor, die Legalisierung „aus purer ideologischer Verbohrtheit“ zu torpedieren. Fuchs begrüßte die Aufhebung des Konsumverbots. „Freiheit sticht Freistaat – und das ist gut!“, erklärte sie.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen sah in seinem Urteil vom November 2025 keine hinreichende Begründung für das Konsumverbot in Parks. Grundsätzlich seien solche Beschränkungen zwar zulässig, das Gericht zweifelte aber an, dass durch das Kiffen „eine Gefahr oder erhebliche Belästigung“ für andere entstehen würde. Da der Freistaat gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegte, ist der Richterspruch nun rechtskräftig. Als Reaktion darauf hat die Schlösserverwaltung das Konsumverbot nun endgültig aufgehoben und diese Änderung im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.





















