München: Gericht weist Klagen zu Bürgerbegehren ab – Landkreis München | ABC-Z

Die Initiatorinnen mehrerer Bürgerbegehren in Taufkirchen haben im juristischen Ringen um deren Nichtzulassung durch die Gemeinde eine Niederlage kassiert. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in München mitteilt, habe die zuständige Kammer drei von vier Klagen abgewiesen. Die Gründe für die Entscheidung sind nicht bekannt; sie werden den Beteiligten erst zugestellt. Ab Erhalt der schriftlichen Urteile können die Klägerinnen binnen einer Frist von einem Monat Rechtsmittel dagegen einlegen. Im vierten Verfahren steht eine Entscheidung noch aus. Hier war dem Anwalt der Klageseite ein Schriftsatz erst verspätet zugeschickt worden, was eine Verzögerung nach sich zog.
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Für die Klägerinnen Kathrin Schöber und Birgit Iser sind die Urteile eine bittere Niederlage. Gleich zweimal haben sie und ihre Mitstreiter im vergangenen Jahr Unterschriften für Bürgerbegehren gesammelt, um Wohnbauprojekte am Hachinger Bach und westlich der Dorfstraße zu stoppen. Zwar kam die Initiative stets auf eine ausreichende Zahl von Unterstützenden, doch in allen vier Fällen erklärte der Taufkirchner Gemeinderat die Begehren als unzulässig. Hiergegen klagten die Initiatorinnen, um doch noch Bürgerentscheide über die Bauvorhaben zu erzwingen. In drei von vier Fällen sind sie damit gescheitert. Ein Urteil im vierten Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet.