München: Einbrecher schlemmt sich durch Viktualienmarkt-Stand – die Kasse lässt er links liegen | ABC-Z
München – Bei der Feinkostmanufaktur Rottler auf dem Münchner Viktualienmarkt locken eine Menge feinster Delikatessen. Alles frisch, alles ist vegetarisch, von der einfachen Olive bis zur edlen Trüffelknolle gibt’s an dem Marktstand alles zu kaufen. Ein 47-Jähriger aus München bekam am Dienstagabend offenbar Heißhunger auf mediterrane Leckereien. Er schob kurz nach 21 Uhr eine der Zeltplanen beiseite und verschaffte sich so Zutritt in das Schlemmerparadies.
Der Einbrecher hat einen feinen Gaumen
Der Einbrecher ließ nach Angaben der Polizei die Registrierkasse linksliegen. Da wäre sowieso nur etwas Wechselgeld drin gelegen. Er kümmerte sich ausschließlich um die Gaumenfreuden aus den Verkaufstheken.
Der Chef des Delikatessenstands schaut via Internet dem Einbrecher zu
Was der Feinschmecker nicht ahnte: Der Verkaufsstand ist mit modernster Überwachungstechnik ausgestattet. Das System schlug Alarm und verständigte den Besitzer. Der konnte live via Internet zusehen, wie ein Einbrecher genüsslich die Auslagen plünderte. Der Chef verständigte den Polizeinotruf. Streifenbeamten konnten den 47-Jährigen noch im Verkaufsstand festnehmen, sagte eine Polizeisprecherin. Nach Anzeigenerstattung wegen des Einbruchs und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Münchner wieder entlassen. Das Kommissariat 52 (Einbruchsdelikte) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Mundraub ist kein Kavaliersdelikt
Mundraub, wie der Tatbestand oft umgangssprachlich genannt wird, bezeichnet den Diebstahl oder die Unterschlagung von Nahrungs- und auch Genussmitteln. Dabei geht es laut Definition um geringe Menge oder Produkten von unbedeutendem Wert, die man sich aneignet und verspeist. Mundraub gilt juristisch als Diebstahl im Sinne des Paragrafen 242 Strafgesetzbuch. Er kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Vorsicht! Wer beispielsweise beim Spaziergang Äpfel vom Baum pflückt, die über dem Weg hängen, macht sich damit strenggenommen schon strafbar.