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MPK einigt sich auf neues Finanzierungsmodell für Rundfunkbeitrag | ABC-Z

Stand: 12.12.2024 17:16 Uhr

In Zukunft soll die Höhe des Rundfunkbeitrags durch ein neues Verfahren geregelt werden. Darauf haben sich die Bundesländer geeinigt. Bis 2027 soll der Beitrag nicht steigen, doch darüber muss auch Karlsruhe entscheiden.

Soll der Rundfunkbeitrag erhöht werden, müssen alle Bundesländer diesem Plus zustimmen – zumindest bislang. In Zukunft soll sich das Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe aber ändern. Statt der Zustimmung aller kommt es dann auf den Widerspruch weniger an.

Auf die Änderung des Verfahrens haben sich die Länderchefs bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin geeinigt. Von einem “Durchbruch” sprach der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer, das Prozedere werde künftig “schlanker und niedrigschwelliger”.

Rundfunkbeitrag – was ist das?

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die von manchen umgangssprachlich “GEZ-Gebühr” genannt wurde. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender, und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines “Rundfunkempfanggeräts” für die Beitragspflicht entscheidend sein kann.

Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge berechnet. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich.

Der Rundfunkbeitrag wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2023 nahm der Beitragsservice insgesamt rund 9,02 Milliarden Euro ein – ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielten davon 8,85 Milliarden Euro. An die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind, flossen 170 Millionen Euro.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2018 in einem grundsätzlichen Urteil, dass der Rundfunkbeitrag rechtens ist.

Neues Modell setzt auf Widerspruch

An den ersten Stufen des Verfahrens ändert sich auch in Zukunft nichts. ARD, ZDF und Deutschlandradio melden zunächst ihren finanziellen Bedarf bei der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz KEF – an. Die arbeitet dann eine Empfehlung aus, ob und in welcher Höhe der Rundfunkbeitrag steigen soll.

Nach den bisherigen Regelungen müssen dieser Empfehlung zunächst die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und anschließend auch die Parlamente aller 16 Bundesländer zustimmen. Genau das soll mit dem neuen Modell entfallen. Künftig müssen die Bundesländer einer Erhöhung nicht mehr aktiv zustimmen, sondern können stattdessen Widerspruch einlegen. Je nachdem, um wieviel der Rundfunkbeitrag steigen soll, ist eine bestimmte Zahl von Bundesländern nötig, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Schlägt die KEF ein Plus des Beitrags von bis zu zwei Prozent vor, dann müssen mindestens drei Länder gegen die Empfehlung ihrem Widerspruch einlegen. Bei einer angedachten Beitragssteigerung um zwei bis maximal 3,5 Prozent genügt ein Widerspruch durch zwei Bundesländer und bei einem möglichen Anstieg des Beitrags zwischen 3,5 und 5 Prozent muss nur noch ein Bundesland widersprechen. Wird die notwendige Widerspruchsquote gegen eine KEF-Empfehlung erreicht oder liegt deren vorgeschlagene Steigerung des Beitrags bei mehr als fünf Prozent, dann greift wieder das bisher geltende Verfahren – es müssen also alle Bundesländer einem Beitragsplus zustimmen.

Beitrag soll bis 2027 nicht steigen

Greifen soll das neue Verfahren ab 2027. Bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nach Willen der Bundesländer nicht steigen. Aktuell liegt er bei 18,36 Euro. Damit stellen sich die Länderchefs gegen die Empfehlung der KEF, die im Februar eine Erhöhung des Beitrags um 58 Cent ab dem kommenden Jahr vorgeschlagen hatte. Zudem hatte die Kommission in einem Sondergutachten gewarnt, dass ein Unterschreiten der vorgeschlagenen Beitragshöhe von 18,94 Euro gefährden würde, dass die Rundfunkanstalten ihren gesetzlich geregelten Auftrag erfüllen können.

Die Ministerpräsidenten fordern stattdessen, dass die Sender in den kommenden beiden Jahren eine Rücklage verwenden sollen, um die möglicherweise ausbleibende Beitragserhöhung auszugleichen. Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte, er erwarte, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandradio “noch mehr anstrengen und die heute schon möglichen Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten nutzen”. Die KEF soll nach dem Willen der MPK eine neue Empfehlung für die Beitragshöhe in den Jahren 2027 bis 2030 ausarbeiten.

ARD hält an Verfassungsbeschwerde fest

Noch ist aber nicht hundertprozentig klar, ob die Höhe des Rundfunkbeitrags wirklich gleich bleibt. ARD und ZDF hatten im vergangenen Monat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht – mit dem Ziel, dass die Empfehlung der KEF doch umgesetzt wird. Wann das Gericht über die Beschwerde entscheiden wird, ist offen.

Durch die Ablehnung einer Beitragserhöhung durch die MPK werde “einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten”, kritisierte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke den Kurs der Länderchefs. Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen “und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten”. Mit Blick auf das Widerspruchsmodell sagte Gniffke, die ARD begrüße es, “wenn das neue Verfahren dazu beiträgt, dass der von der KEF festgesetzte Rundfunkbeitrag künftig einfacher und schneller umgesetzt werden kann”.

Doch das Widerspruchsmodell könnte noch vor seinem in Kraft treten am Widerspruch zweier Bundesländer scheitern. Bayern und Sachsen-Anhalt haben angekündigt, den Entwurf für das neue Verfahren erst an ihre Landesparlamente weiterleiten zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Beschwerde beim Verfassungsgericht zurückziehen.

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