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Bauindustrie warnt vor übermäßiger Bürokratie | ABC-Z

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat nach eigenen Angaben den aktuellen Kabinettsbeschluss zum Tariftreuegesetz scharf kritisiert. René Hagemann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands, begrüßt zwar das übergeordnete Ziel, tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu stärken. Der Gesetzentwurf führe jedoch laut Hagemann zu einem „massiven bürokratischen Aufwand“, der insbesondere für Bauunternehmen kaum praxistauglich sei.

„Das Ziel des Tariftreuegesetzes, tarifgebundene Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe angemessen zu berücksichtigen, ist richtig. Denn: Tarifgebundenheit ist grundlegend für fairen Wettbewerb am Bau und ein Fundament unserer Wirtschaft und unseres Sozialsystems“, so Hagemann.

Kritisch sieht der Verband vor allem das geplante Tariftreueversprechen, das künftig die korrekte Eingruppierung in bis zu 20 Entgeltgruppen absichern soll. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu zehn Prozent der Auftragssumme oder sogar ein Ausschluss von Vergabeverfahren.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Bürgenhaftung für Nachunternehmer. Diese würde die derzeitige Mindestlohnhaftung deutlich ausweiten. Für die Hauptauftragnehmer bedeute das laut Hagemann erhebliche Anforderungen beim Risikomanagement – etwa durch die Erfassung von Lohnabrechnungen, Zahlungsbelegen, Arbeitsverträgen und Arbeitszeiten der Subunternehmen. Solche Kontrollen ließen sich jedoch nicht datenschutzkonform durchführen.

„Der Gesetzentwurf verfehlt die Verabredung im Koalitionsvertrag deutlich: Dort heißt es, ‚Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen‘“, betont Hagemann.

Statt einer weiteren Bürokratiewelle fordert die Bauindustrie eine Konzentration auf bestehende Haftungsregelungen beim Mindestlohn. Zudem sollte die Verantwortung für Tariftreue klar beim Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten bleiben. Eine verpasste Chance sieht Hagemann darin, tarifgebundene Mitgliedschaften zu stärken – beispielsweise durch eine gesetzliche Vermutung der Einhaltung der jeweiligen Verbandstarifverträge.

Mit Blick auf die Praxis fordert der Hauptverband einheitliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene. Die derzeit unterschiedlichen Anforderungen bei Landesvergaben verursachten unnötige Kosten, Verzögerungen und erhöhten Verwaltungsaufwand.

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