Moosburg: Wachbaracken als Erinnerungsort und Dokumentationszentrum – Freising | ABC-Z

Drei Wachbaracken des früheren Kriegsgefangenenlagers „Stalag VII A“ bei Moosburg sind bis heute erhalten. Seit 2013 stehen sie unter Denkmalschutz – und wenn es nach der Stadt Moosburg und dem Landkreis Freising geht, dann soll eines dieser Denkmäler zum Dokumentationszentrum werden. Dem Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis hat der Kreistag zugestimmt. Damit kann er nun Zuschussanträge stellen, denn fest steht auch: Geld ist für die Sanierungs- und Umbauarbeiten nicht vorhanden.
Das Stalag VII war mit bis zu 80 000 Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg eines der größten Lager in Bayern. Ende April 1945 wurde es von den Amerikanern befreit und als Internierungslager zur Entnazifizierung genutzt, bis es 1948 an den Freistaat übergeben wurde. Nach der Auflösung kamen Heimatvertriebene dort unter, später auch Gastarbeiter. Die Lagerstrukturen und Baracken wurden um- und ausgebaut und schließlich durch Neubauten ersetzt, es entstand die Moosburger „Neustadt“. In den 1990er-Jahren dienten die Baracken teilweise noch als Obdachlosenunterkünfte. Von dem großen Gefangenenlager ist nur noch die „Sabathiel-Baracke“ übrig, die ebenfalls unter Denkmalschutz steht.
Lange sind die Kriegsgefangenenlager von der historischen Forschung vernachlässigt worden, weshalb die Moosburger Baracken nach Einschätzung von Fachleuten als Erinnerungsort auch überörtlich relevant wären. Man habe da eine große Verantwortung, mahnte Kreisrat Johannes Becher zuletzt im Kreistag: „Das ist ein geschichtliches Monument von nationaler Bedeutung“, auch, weil die verschiedenen Bau- und Nutzungsphasen die Sozialgeschichte der vergangenen 70 Jahre spiegelten.
Seit Jahren reisen ehemalige Kriegsgefangene und ihre Nachkommen nach Moosburg und besichtigen die Überreste des Lagers. Der Aufbau und Betrieb einer Erinnerungsstätte aber übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Moosburg, weshalb der Landkreis jetzt helfen soll, die Baracken denkmalgerecht zu sanieren und ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Durch die Zweckvereinbarung kann der Landkreis als Bauherr agieren und Förderanträge stellen. Eine mögliche Nutzung wäre die Einrichtung eines Dokumentationszentrums in Baracke 1. Für die anderen beiden wäre der denkmalgerechte Umbau zu Schulzwecken möglich, denn die Stadt Moosburg braucht Platz für ihre Schulen.