Berlin

Möglicher Interessenkonflikt: Kabinett untersagt Ex-Wirtschaftsminister Steinbach Tätigkeit für Anwaltskanzlei | ABC-Z

Das Brandenburger Kabinett hat Ex-Wirtschaftsminister Jörg Steinbach eine Tätigkeit für die Kanzlei CMS untersagt. Hintergrund sind mögliche Interessenkonflikte wegen der Tesla-Ansiedlung in Grünheide. Er darf bis Ende 2026 nicht für die Kanzlei arbeiten.

Der frühere Brandenburger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) darf vorerst nicht für die Kanzlei CMS tätig werden. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag entschieden. Es folgt damit einer Empfehlung eines beratenden Gremiums, das sich mit der Durchsetzung des im Land geltenden Ministergesetzes befasst.

Laut Medienberichten betreute CMS das Land Brandenburg bei den Verhandlungen mit dem amerikanischen Elektroautohersteller Tesla zum Verkauf der Flächen für dessen Fabrik in Grünheide (Oder-Spree). Die Kanzlei ist auch für Tesla selbst tätig.

Das Brandenburger Ministergesetz sieht vor, dass die Landesregierung eine Tätigkeit von ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung untersagen kann, wenn diese im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Minister stehen könnte. Sie kann die Beschäftigung für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, “so weit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtig werden”.

Steinbach darf mit dem jetzt erfolgten Beschluss bis zum Ende der Karenzzeit im Dezember 2026 nicht für die Kanzlei tätig werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei.

Der ehemalige Wirtschaftsminister bedauerte den Schritt und ließ mögliche Rechtsmittel offen. “Mit Bedauern habe ich die Entscheidung des Kabinetts von heute zur Kenntnis genommen”, teilte Steinbach der Deutschen Presse-Agentur mit. “Ich muss jetzt zunächst den schriftlichen Bescheid abwarten und die Begründung der Entscheidung mit meinem Anwalt analysieren.”

Jörg Steinbach war in Brandenburg von September 2018 bis Dezember 2024 Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Er habe der Landesregierung eine beabsichtigte Beratertätigkeit für die Kanzlei CMS rechtzeitig angezeigt, so die Staatskanzlei. Dagegen habe es zunächst keine Einwände gegeben – unter der Auflage, keine Tätigkeiten mit Bezug zu Brandenburg übernehmen zu dürfen. Da Steinbach nun offenbar seine Tätigkeit ausweiten wollte, sei eine erneute Prüfung erfolgt. Zudem sei Steinbach gebeten worden, Tätigkeiten, die für die Kanzlei bereits aufgenommen wurden, vorläufig ruhen zu lassen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.09.2025, 16:00 Uhr

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