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Mitglied von Markt Schwabener Jugendbande steht erneut vor Gericht – Ebersberg | ABC-Z

Nicht zum ersten Mal sitzt der 20-Jährige auf der Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichts. Der Ablauf wirkt vertraut: das Warten, das Aufstehen, die Blicke, die Fragen, die Pausen. Erst im vergangenen Winter war er mit drei anderen Mitgliedern der Jugendbande „MS 570“ aus Markt Schwaben angeklagt, die in den Kreisen Ebersberg und Erding sowie im Osten Münchens eine Spur von Straftaten hinter sich hergezogen hatte: Sachbeschädigungen, Prügeleien, Einbrüche, Drohungen, auch Angriffe gegen Polizeibeamte. Der 20-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und exhibitionistischen Handlungen verurteilt und hat nach Jugendstrafrecht eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung erhalten.

Dieses Mal geht es um eine Beleidigung, die er an eine junge Frau gerichtet hat, der er schon einmal begegnet war: Als Zeugin hatte sie damals im Verfahren gegen ihn und die anderen jungen Männer ausgesagt. Nur ein paar Tage waren seit dem Urteil vergangenen, als er der Geschädigten mit einer abfälligen Bemerkung begegnete – und alles begann von vorn: neue Anzeige, neue Anklage, neuer Gerichtstermin. Zum ursprünglich angesetzten erschien er nicht, also wurde er von der Polizei aus einer kurzzeitigen Haft vorgeführt.

Ob der Angeklagte denn gar nichts gelernt habe, will der Vorsitzende Richter Frank Gellhaus wissen. Der junge Mann ist der Justiz im vergangenen Jahr nicht zum ersten Mal aufgefallen – und schon einmal schaffte es auch eine Beleidigung vor Justitia. Indem er sich nun erneut eher undiplomatisch geäußert hat, setze er seine Bewährung aufs Spiel, redet der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. Denn seine Worte seien eben keine „Allerweltsäußerung zwischen Heranwachsenden“ gewesen.

Die Bewährungshelferin des Angeklagten spricht dagegen von „jugendtypischem“ unklugen Verhalten. Ähnlich sieht das die Jugendgerichtshilfe: Der junge Mann habe „Nachreifungspotential“. Denn seine Biografie sei durch mehrere Brüche gekennzeichnet, durch Probleme in der Schule und den Betrieben, in denen er eine Ausbildung machen wollte. Und durch den schlechten Einfluss langjähriger Freunde, ergänzt die Bewährungshelferin noch. Und Drogen.

Denen jedoch habe er inzwischen abgeschworen, sagt die Verteidigerin des Mannes. Eigenständig habe er sich um einen Entzugsplatz bemüht – erfolgreich. Außerdem wolle er gestehen und die Geschädigte um Entschuldigung bitten, kündigt seine Anwältin nach einem Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht an.

„Es tut mir wirklich sehr leid, was ich dir angetan habe“, sagt der Angeklagte schließlich zu der jungen Frau. Er sei „von Emotionen überschüttet“ gewesen, habe Schuldige gesucht, es nicht so gewollt. Und er möchte die Zeugin mit einem Handschlag um Verzeihung bitten. Es wirkt aufrichtig, sie nimmt die Entschuldigung an.

Jemand habe „einen großen Strauß Blumen“ verdient, befindet der Richter

Das Gericht goutiert das sehr – besonders wegen der Wirkung auf die Zeugin. Den „größten Pluspunkt“ für den Angeklagten nennt Richter Gellhaus das. Auch dass er freiwillig eine Therapie starten wolle, sei ihm zugutezuhalten.

Andererseits sei die hohe Rückfallgeschwindigkeit auffällig gewesen: Er habe die Bewährungschance „mit beiden Händen weggeworfen“, so der Vorsitzende. Er müsse sich vom früheren Milieu, der „Wurzel des Übels“, fernhalten. Die zwei Wochen Haft vor dem Prozess nun als Jugendstrafe anzurechnen, sei angemessen. Aber künftig riskiere der bald 21-Jährige das Erwachsenenstrafrecht und lange Haftaufenthalte, mahnt der Richter.

Und noch etwas rät er dem jungen Mann: „Ihre Verteidigerin hat einen großen Strauß Blumen verdient, weil sie sich so für Sie einsetzt.“ Der junge Mann nickt leicht.

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