Reisen

Mitbringsel aus dem Urlaub – diese Regeln gelten am Zoll | ABC-Z

Souvenirs aus dem Urlaub sind beliebte Mitbringsel – als Erinnerung oder Geschenk. Doch wer aus den Sommerferien zurückkehrt, sollte sich vorher schlaumachen, was dabei erlaubt ist. „Auch im Reiseverkehr gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt Alina Holm vom Hauptzollamt Karlsruhe. Deshalb sei es besser, sich vorher zu erkundigen.

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