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Mitarbeiter meldet sich 2 Tage krank – und wird plötzlich fristlos entlassen | ABC-Z

Kürzlich erlebte ein Installateur aus Österreich eine unerwartete Wendung in seinem Arbeitsverhältnis. Nachdem er sich zwei Tage krankgemeldet hatte, erhielt er kurz darauf eine fristlose Kündigung.

Ein junger Installateur aus dem österreichischen Bezirk Mistelbach wurde kürzlich fristlos gekündigt, nachdem er sich für zwei Tage krankgemeldet hatte. Er reichte ein ärztliches Attest ein, das seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, und wurde daraufhin von seinem Chef aufgefordert, seine Arbeitskleidung zurückzugeben, wie “Heute” berichtet. Überraschenderweise stellte sich heraus, dass das Unternehmen ihn rückwirkend ab dem ersten Tag seiner Krankmeldung abgemeldet hatte.

Die Entlassung erfolgte ohne die gesetzlich erforderliche Abmahnung und ohne Berücksichtigung der Umstände – ein Vorgehen, das laut “Heute” unzulässig war. Der Arbeitgeber rechtfertigte die Kündigung mit angeblichen Leistungsmängeln, jedoch ohne konkrete Nachweise zu erbringen. Diese abrupten Maßnahmen führten zu großer Unsicherheit und finanziellen Belastungen für den jungen Mann.

Ein Installateur wurde nach nur zwei Krankheitstagen fristlos entlassen. (Symbolbild) Getty Images

Arbeiterkammer kämpft für Installateur und sichert ihm über 9200 Euro Entschädigung

Die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich nahm sich des Falls an. Nach Prüfung der Sachlage stellte die AK fest, dass die Entlassung rechtlich nicht haltbar war, und setzte sich für die Ansprüche des jungen Installateurs ein. 

In intensiven Verhandlungen mit dem Unternehmen gelang es der AK, eine Entschädigung von über 9200 Euro für den Installateur zu erwirken. Dieser Betrag umfasste alle ausstehenden Gehaltsansprüche und weitere Entschädigungen. Laut “Heute” übte Rudolf Westermayer, Leiter der AK-Bezirksstelle Mistelbach, Kritik am Vorgehen des Unternehmens und betonte die Bedeutung der Unterstützung durch Arbeitnehmerorganisationen in solchen Situationen.

Das Gericht stellte fest, dass die fristlose Kündigung eine unzulässige Benachteiligung darstellte und der Student Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, Trinkgeld und entgangene Konsumgüter hat. Darüber hinaus muss sich der Arbeitgeber schriftlich bei ihm entschuldigen.

Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung: Unterschiede und Bedingungen

Eine Kündigung kann erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben. Daher gibt es strenge gesetzliche Vorgaben. Eine ordentliche Kündigung erfordert nachvollziehbare Gründe wie betriebliche Erfordernisse oder das Verhalten des Arbeitnehmers. Zudem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. 

  • eigenmächtige Urlaubsantritte
  • Arbeitszeitbetrug
  • unerlaubte Konkurrenzarbeit
  • Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten
  • private Nutzung von Firmeneinrichtungen
  • Sexuelle Belästigung und Mobbing

Bei ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigungen sind formale Anforderungen zu beachten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Betriebsrat ist zu unterrichten, sofern einer vorhanden ist. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Grund außerdem innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis ausgesprochen werden.

Fristlose Entlassung: Wie sich Arbeitnehmer gegen Ungerechtigkeit wehren

Arbeitnehmer sind bei fristlosen Kündigungen oft unsicher, wie sie reagieren sollen. Eine umfassende Rechtsberatung ist ratsam, denn nicht jede Kündigung ist gerechtfertigt. Ohne vorherige Abmahnung ist sie oft unwirksam, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Fälle. 

Eine Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem relevanten Ereignis ausgesprochen werden. Ein gerichtlicher Widerspruch muss innerhalb von drei Wochen erfolgen, wenn der Arbeitnehmer dagegen vorgehen will.

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