Politik

Gewaltsame Proteste – Gericht stoppt Ausreiseverfügung – Politik | ABC-Z

Im Streit um die zwangsweise Ausreise von drei EU-Bürgern und einer amerikanischen Person nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten hat einer der Betroffenen vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab im Eilverfahren der Beschwerde eines Iren statt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Damit muss der 29-Jährige muss Deutschland zunächst nicht verlassen. Die Ausländerbehörde hatte dem Mann sowie einer Irin und einer Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen, im Fall der amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die Entscheidung mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten. Berlins Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) hatte auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin am 17. Oktober 2024 verwiesen, bei der Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde jedoch versäumt, die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern.Zwar sei eine strafrechtliche Verurteilung nicht zwingend nötig für die Entscheidung über den Entzug der EU-Freiheitsrechte. Der Einzelfall müsse aber individuell geprüft werden, erklärten die Richter.

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