Misshandlungsvorwürfe gegen Augsburger JVA | ABC-Z
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt im Zusammenhang mit Gewaltvorwürfen an der JVA Augsburg-Gablingen gegen mehrere Bedienstete, unter ihnen auch die stellvertretende Gefängnisleiterin, eine 37 Jahre alte Juristin. Das bestätigten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Rechtsanwälte der Frau der F.A.Z. Es geht um den Anfangsverdacht der Körperverletzung im Amt. Einzelne Gefangene sollen möglicherweise unbekleidet in einem „besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände“ untergebracht worden sein, ohne dass Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Solche Räume gibt es auch in anderen Gefängnissen, in ihnen werden etwa akut suizidgefährdete Häftlinge untergebracht und überwacht.
Die Bedingungen in der JVA Augsburg-Gablingen erfüllten nach den Vorwürfen womöglich den Tatbestand der Folter. Gefangene sollen nackt, ohne Matratze und Decke über Tage oder sogar Wochen in Spezialzellen im Keller des Gefängnisses eingesperrt worden sein. Zudem soll das Licht in diesen Hafträumen tagsüber nicht eingeschaltet worden sein. Auch soll es zu gewalttätigen Übergriffen von Bediensteten auf Gefangene gekommen sein. Über die Vorwürfe hatten zunächst die „Augsburger Allgemeine“ und der Bayerische Rundfunk berichtet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass es am Donnerstag einen Polizeieinsatz in der JVA Augsburg-Gablingen gab. Bei diesem seien umfangreich Unterlagen gesichert worden, die nun ausgewertet würden.
Wochenlang ohne Waschmöglichkeiten
Die Vorwürfe wurden unter anderem von einer ehemals an der JVA beschäftigten Ärztin erhoben, außerdem von der Rechtsanwältin eines mutmaßlich betroffenen Häftlings. Diese hatte Anzeige erstattet. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie, sie habe nur durch Zufall vom Aufenthalt ihres Mandanten in einer solchen speziellen Einzelhaft erfahren. Viele Häftlinge redeten kaum über solche Vorwürfe, teils sei ihnen gar nicht bewusst, wenn ihnen Unrecht geschehe.
Die Ärztin, die wegen der mutmaßlichen Zustände im Gefängnis gekündigt hatte, schilderte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, dass Häftlinge teils Wochen in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht gewesen seien, ohne dass sie sich hätten waschen können – Hautausschläge und Juckreize seien die Folgen gewesen. Normalerweise dürfe ein Gefangener in so einer Zelle maximal 72 Stunden sein. „Wenn jemand länger da drin ist und am Boden schlafen muss, bekommt er Schmerzen, teilweise entwickeln sich Hämatome“, so die Ärztin. Warum Häftlinge in dieser speziellen Einzelhaft waren, hätten sie und der damalige Psychiater oft nicht nachvollziehen können.
Anwälte weisen Beschuldigungen zurück
Die Anwälte der stellvertretenden Gefängnisleiterin teilten mit, sie nähmen „die gegen ihre Mandantin erhobenen Vorwürfe bezüglich der Unterbringung von Häftlingen in ,besonders gesicherten Hafträumen‘ (bgH) sehr ernst“ und wiesen „diese entschieden zurück“. „Die Anschuldigungen, wonach Inhaftierte durch die Umstände der Unterbringung unter menschenunwürdigen Bedingungen behandelt worden seien, entbehren auf Basis der vorliegenden Informationen jeglicher Grundlage.“
Ihre Mandantin, so die Anwälte weiter, sehe es „als ihre oberste Pflicht an, für die Sicherheit sowohl der Inhaftierten als auch der Bediensteten zu sorgen und dabei selbstverständlich stets rechtskonform zu handeln“. Entsprechend der vorgeschriebenen Regularien seien alle Entscheidungen „stets zusammen mit ärztlichen oder psychologischen Fachkräften abgestimmt“ worden. Bei längerer Dauer der Unterbringung sei das Justizministerium „über jeden einzelnen Fall ausführlich informiert“ worden.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) teilte derweil der F.A.Z. mit, die im Raum stehenden Vorwürfe seien „gravierend“. Sie müssten „rückhaltlos aufgeklärt“ werden. Sollte es zu Straftaten durch Bedienstete gekommen sein, würden diese „strafrechtlich konsequent verfolgt und auch dienstrechtlich konsequent geahndet“.