Geopolitik

Migrationssteuerung: „Begrenzung des illegalen Zustroms“ – So sieht der neue Unions-Plan im Bundestag aus | ABC-Z

Die Union um Kanzlerkandidat Merz überlegte, im Bundestag eine Änderung des Asylgesetzes zu beantragen, um Zurückweisungen an Grenzen zu ermöglichen. Jetzt verzichtet sie darauf. Stattdessen kündigt die CDU/CSU an, ein anderes Vorhaben einzubringen: das „Zustrombegrenzungsgesetz“ – das auch die AfD fordert.

Die Unionsfraktion im Bundestag will am Freitag einen Gesetzentwurf zur „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ auf die Tagesordnung setzen. Das entschied der Fraktionsvorstand nach WELT-Informationen am späten Montagnachmittag. Ursprüngliche Überlegungen, in dieser Woche auch einen Gesetzentwurf zu Zurückweisungen an der Grenze einzubringen, werden demnach zunächst nicht weiterverfolgt.

„Zurückweisungen sind eine rein exekutive Entscheidung“, sagte der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) WELT. Deshalb habe Unions-Spitzenkandidat Friedrich Merz (CDU) auch erklärt, er werde als Kanzler entsprechende Zurückweisungen an Tag eins der Regierungsübernahme anordnen. „Es geht also nur um das Zustrombegrenzungsgesetz“, sagte Krings weiter. „Das müssen wir natürlich nicht einbringen in den Bundestag, sondern das ist bereits im Ausschuss abgeschlossen“ – gemeint ist der Innenausschuss – und habe eine Beschlussempfehlung. „Und das bringen wir jetzt ins Plenum, sonst würden das übrigens wohl auch andere tun. Und darüber wird dann in einem ganz normalen Verfahren abgestimmt.“

Mit „andere“ bezieht sich Krings auf die AfD: Abgeordnete von deren Fraktion hatten am Wochenende angekündigt, das „Zustrombegrenzungsgesetz“ selbst auf die Tagesordnung setzen zu wollen, sollte es die Union nicht tun.

Am Wochenende hatte es in der Union Überlegungen gegeben, auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes einzubringen. Bislang steht in Artikel 18 des Asylgesetzes, dass seitens der Grenzbehörde einem illegal einreisenden Ausländer „die Einreise zu verweigern“ ist, wenn „er aus einem sicheren Drittstaat einreist“. Überlegt wurde seitens der CDU/CSU, nach dem Wort „Einreise“ noch die Konkretisierung „durch Zurückweisung an der Grenze“ einzufügen.

Allerdings bräuchte ein solcher neuer Gesetzentwurf eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, um überhaupt zeitnah noch zur Abstimmung zu kommen. Dies gilt als unwahrscheinlich.

Familiennachzug für eine Migrantengruppe soll beendet werden

Das Zustrombegrenzungsgesetz hingegen ist bereits beschlussreif. Die Unionsfraktion hatte es im Herbst 2024 vorlegt. Es ist durch den in der Sache federführenden Innenausschuss beraten worden, wurde allerdings noch nicht final im Plenum abgestimmt. Das möchte die Fraktion nun nachholen.

CDU und CSU fordern darin unter anderem eine Beendigung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Kriegsflüchtlinge und mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Auch soll ins Aufenthaltsgesetz geschrieben werden, dass der Zuzug von Ausländern begrenzt werden solle.

Unabhängig davon sollen am Mittwoch zwei migrationspolitische Anträge eingebracht werden, die die Fraktion bereits am Wochenende fertigstellt und den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Beratung geschickt hat. Einer davon beinhaltet die Forderung nach Zurückweisungen an der Grenze, hat aber rein appellativen Charakter.

Politikredakteurin Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über die Themen Migration- und Asylpolitik sowie Integration von Zuwanderern.

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