Migrationspolitik: Europäischer Gerichtshof soll laut Dobrindt Zurückweisungen klären | ABC-Z

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Europäischen
Gerichtshof über die umstrittenen Zurückweisungen von Geflüchteten an deutschen Grenzen entscheiden lassen.
Das Berliner Verwaltungsgericht habe in seiner jüngsten Entscheidung
angemerkt, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72 – einer
Ausnahmeregel im Europäischen Recht – nicht ausreichend sei, sagte
Dobrindt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Wir werden eine
ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische
Gerichtshof entscheiden.”
“Ich bin der
Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des
europäischen Rechts bewegen”, sagte er weiter. “Wir müssen die Migrationswende auch deswegen herbeiführen, um zu
vermeiden, dass politische Kräfte wie die AfD in die Lage kommen,
radikale Lösungen umzusetzen.” Ein mögliches Veto
des Europäischen Gerichtshofs gegen Zurückweisungen würde er aber
“selbstverständlich” akzeptieren, sagte der Innenminister.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag
in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier
bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Sie dürften nicht abgewiesen werden, ehe geklärt sei, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen
zuständig sei. Die drei Somalier
sind mittlerweile wieder in Berlin.
Dobrindt hatte am 7. Mai intensivere Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten
auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Kanzler
Friedrich Merz (CDU) teilte zuletzt mit, er halte an der Zurückweisung
Asylsuchender an der Grenze auch nach der
Verwaltungsgerichtsentscheidung fest.
Dobrindt für eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer
Dobrindt sieht dem Medienbericht zufolge keine Veranlassung für
eine Reform des Grundrechts auf Asyl. “Ich werde keinen
Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts
unterbreiten”, sagte er. Auf europäischer Ebene
gebe es aber eine Diskussion darüber, ob das individuelle Recht
auf Asyl noch Bestand haben könne oder ob man Kontingente für
vulnerable Gruppen einrichten werde.
Laut dem Vorabbericht sprach sich Dobrindt für eine mögliche
Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer aus. “Solche
Drittstaatmodelle sind ein Weg für die Zukunft, um das Geschäft
von kriminellen Schleuserbanden zu unterbinden”, sagte er. “Ich
bin dafür, das zu forcieren.”
Die Kontrolle der deutschen Grenzen will der Minister so
schnell wie möglich beenden. Voraussetzung sei ein funktionierender Schutz der europäischen
Außengrenzen. “Dort müssen wir das Migrationsgeschehen
auffangen.”
Der Innenminister verteidigte dem Vorabbericht zufolge die
Entscheidung des Bundeskabinetts, per Rechtsverordnung weitere
Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen. “Wir müssen zu
schnellen und schlanken Asylverfahren kommen. Grundlage ist auch
das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten.” Im Bundesrat
seien bisher alle Bemühungen gescheitert, dies gesetzlich zu
regeln. Nach Dobrindts Darstellung wollen Länderregierungen mit Beteiligung der Grünen die
Einstufungen nicht. “Wir können uns nicht dauernd blockieren
lassen von Parteien, die diese Überforderung durch illegale
Migration gar nicht beenden wollen.”