Messerangriff von Bielefeld: Neuer Haftbefehl gegen mutmaßlichen Täter | ABC-Z

Nach dem Messerangriff auf Gäste einer Bar vergangenen Monat in Bielefeld hat die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erwirkt. Der Syrer soll sich vor der Tat der IS-Terrormiliz angeschlossen haben.
Im Fall des mutmaßlichen Anschlags vor einer Bar in Bielefeld hat die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen den tatverdächtigen Syrer erwirkt. Mahmoud M. werde die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.
Der Verdächtige hatte neueren Erkenntnissen zufolge womöglich schon vor der Tat Kontakt zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS). M. soll sich demnach spätestens im Dezember 2014 in Syrien dem IS angeschlossen haben. Bis zum Frühling 2016 soll er für die Organisation als Wach- und Grenzposten gearbeitet haben.
Nach seiner Einreise nach Deutschland habe M. entschieden, im Namen eines sogenannten heiligen Kriegs für den IS möglichst viele Menschen zu töten, die willkürlich ausgesucht werden sollten. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete nun den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft an.
Messerattacke auf Fußballfans
M. soll am 18. Mai gezielt auf Gäste einer Bar eingestochen haben, die dort den Aufstieg ihres Fußballvereins feierten. Vier Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Die Attackierten setzten sich früheren Angaben zufolge mit Schlägen gegen den Angreifer zur Wehr und verletzten ihn dabei.
Nach der Tat flüchtete M. und wurde am späten Abend des Folgetags in der Nähe von Düsseldorf festgenommen. Er saß bereits in Untersuchungshaft, Grundlage dafür war ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld.
Die Bundesanwaltschaft übernahm am 20. Mai die Ermittlungen, weil der Verdacht bestand, dass die Tat ein religiös motivierter Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung war.
Befristete Aufenthaltserlaubnis als Geduldeter
Der Syrer hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Er lebte in einer Unterbringung in Harsewinkel im Kreis Gütersloh. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihm nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Dezember 2023 den Aufenthaltsstatus des subsidiären Schutzes erteilt.
Er erhielt von der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh demnach eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Februar 2027. Der Mann war den bisherigen Ermittlungen zufolge über die Türkei nach Europa eingereist.