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Meldeschwelle für Aktien-Deals von Managern soll verdoppelt werden – Wirtschaft | ABC-Z

Wer ein Unternehmen führt, hat immer auch Zugang zu Insiderinformationen über die eigene Firma, das liegt in der Natur der Sache. Vorstände und Aufsichtsräte dürfen daher nur unter zwei Bedingungen mit börsennotierten Aktien der eigenen Unternehmen handeln: wenn alle kursrelevanten Unternehmensnachrichten veröffentlicht sind – und wenn die Führungskräfte Käufe und Verkäufe bis zur Schwelle von 20 000 Euro binnen eines Kalenderjahres kurzfristig an die Finanzaufsicht Bafin gemeldet haben. Die Unternehmen veröffentlichen diese Meldungen dann per Pflichtmitteilung.

Das soll sich nun ändern. Künftig sollen Führungskräfte börsennotierter Unternehmen den Kauf und Verkauf von Aktien der eigenen Firma erst ab 50 000 Euro veröffentlichen. Die Finanzaufsicht Bafin will die Meldeschwelle von Januar an entsprechend erhöhen, teilte die Bonner Behörde am Montag mit. Damit dürfte die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel sinken, erklärte die Bafin. Sie nutzt mit der geplanten Allgemeinverfügung neue Spielräume der europäischen Wertpapierbehörde Esma und schließt sich damit dem Trend zum Bürokratieabbau an. Bafin-Präsident Mark Branson hatte zuletzt immer wieder betont, er wolle Regeln für Banken und Unternehmen vereinfachen.

Die Meldungen sollen nicht nur Insiderhandel vermeiden. Anleger ziehen aus Käufen und Verkäufen der Manager auch oft Schlüsse, wie optimistisch oder pessimistisch diese das Unternehmen sehen. Der organisatorische Aufwand sei aber gerade für kleine Firmen hoch, heißt es von der Bafin. Mit der höheren Schwelle sei immer noch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Transparenz am Markt und dem Aufwand für die Unternehmen gegeben. Im Mittel liege das Volumen der Aktiengeschäfte der Meldepflichtigen innerhalb eines Jahres ohnehin bei mehr als 100 000 Euro.

Fehlerhafte oder ausbleibende Meldungen können Konsequenzen haben, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. So hatte der Mitgründer und damalige Vorstandschef der Hamburger Biotech-Firma Evotec, Werner Lanthaler, Käufe und Verkäufe mit Aktien des Unternehmens im Volumen von zwölf Millionen Euro bis zu drei Jahre lang nicht gemeldet. Daraufhin drängte ihn der Aufsichtsrat zum Rücktritt.

Im Vergleich zu den USA sind angestellte Manager in Deutschland allerdings seltener oder mit niedrigeren Beträgen an der eigenen Firma beteiligt. Wie das Handelsblatt auf Basis von Daten der Frankfurt School of Finance & Management berichtet hat, kauften Vorstände und Aufsichtsräte bei deutschen börsennotierten Unternehmen 2024 Aktien der eigenen Unternehmen für 424 Millionen Euro. Das waren 19 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig verkauften die Führungskräfte Aktien für knapp 656 Millionen Euro und damit 128 Millionen Euro mehr als 2023. Unter den Ausreißern nach oben war zuletzt immer die im Dax notierte Rüstungsfirma Rheinmetall, deren Führungskräfte massiv eigene Aktien gekauft hatten. Allen voran Unternehmens-Chef Armin Papperger, der seit Jahren über die Beteiligungsgesellschaft ATP Holding Aktien des Unternehmens kauft.

Profi-Anleger begrüßen es durchaus, wenn auch angestellte Manager am Unternehmen beteiligt sind und daher „mitleiden“, wenn sich der Unternehmenserfolg nicht einstellt wie erhofft. Aber Insider können sich auch strafbar machen. Von Insiderhandel spricht man, wenn jemand über nicht öffentliche präzise Informationen verfügt, die Börsenkurse bewegen können, und diese für Handelsgeschäfte nutzt. Das ist verboten und kann mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Am Finanzplatz Frankfurt gab es in jüngster Zeit zwar einige Ermittlungserfolge gegen Insiderhandel. So mussten sich ein Fondsmanager von Union Investment, ein früherer Verlagsmanager und ein Investmentbanker von Lazard vor Gericht verantworten. Generell aber ist das Delikt schwer nachzuweisen. Die Behörden müssen belegen, dass die Täter zum Zeitpunkt der Börsendeals tatsächlich Insider gewesen sind und nicht nur ein glückliches Händchen hatten.

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