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Mehr Wildcamper in Bayern: Jetzt patrouilliert auch die Influencer-Polizei – Bayern | ABC-Z

Malerisch liegt der türkisblaue Schrecksee auf rund 1800 Metern Höhe in den Allgäuer Alpen. Genauer gesagt befindet sich der Gebirgssee im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Bis vor wenigen Jahren war er in der Bergsportszene zwar bekannt. Durch die sozialen Medien wurde er aber zur Berühmtheit und damit zum Hotspot für Wildcamper, wie das Landratsamt Oberallgäu bestätigt.Das Betreten der Natur ist laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz zwar jedermann gestattet, das Zelten oder Campieren außerhalb ausgewiesener Plätze jedoch nicht. Seit Jahren überwacht das Landratsamt gemeinsam mit der Polizei daher den Schrecksee sowie weitere Hotspots im Naturschutzgebiet. Laut einer Pressemitteilung der Polizei diesen Sommer sogar verstärkt.

„Wer sich trotz Aufklärung und Hinweisschildern nicht an die Regelungen hält, muss damit rechnen, dass dies konsequent geahndet wird“, teilt ein Sprecher des Landratsamts Oberallgäu mit. Man stelle so den Schutz der Natur sicher. 37 Camper sind im vergangenen Jahr angezeigt worden. Seit 2022 steigt die Zahl der Verstöße. Bis etwa Mitte Juli dieses Jahres verzeichnet die Behörde 13 Verstöße.

Mühsame Aufstiege muss die Polizei bei ihren Einsätzen am Schrecksee nicht immer auf sich nehmen. „Gerade an dieser Stelle kontrollieren wir oft via Drohne“, teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West mit.

Wird ein Wildcamper erwischt, droht im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen in der Regel ein Bußgeld. Die Höhe variiert bayernweit von Landkreis zu Landkreis – ob der Wildcamper angezeigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Im Oberallgäu liegt die Bußgeldhöhe laut Landratsamt bei 400 Euro für Wildcampen und 120 Euro für unerlaubtes Parken im Schutzgebiet.

Das Problem betrifft nicht nur alleine das Allgäu

Auch im Nationalpark Berchtesgaden ist das Problem des Wildcampens bekannt. „Im aktuellen Jahr 2025 wurden vom Nationalpark bislang 21 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Nationalparkverordnung an das Landratsamt – zuständig als untere Naturschutzbehörde – weitergeleitet“, teilt eine Sprecherin mit. Zwischen 2020 und 2024 gab es insgesamt 125 Anzeigen wegen illegalen Campierens.

Bilder auf sozialen Medien, auf denen sich Menschen in einem Gumpen am Königsbach-Wasserfall ablichten ließen, sorgten in der Vergangenheit dafür, dass der gesperrte Bereich nahezu überlaufen wurde. Die Nationalparkverwaltung ist sensibilisiert und beschäftigt seit 2022 deshalb eine digitale Rangerin. Sie behält nicht nur einschlägige Tourenportale, sondern auch die Posts von Influencern im Auge und erstattet gegebenenfalls Anzeige.

Im Naturschutzgebiet Karwendel und Karwendelvorgebirge suchen ebenfalls Ranger und Polizei nach Wildcampern. Dort sowie in den Landschaftsschutzgebieten Walchensee und Sylvensteinsee zeigten sie im vergangenen Jahr 137 Wildcamper an, teilen die Landratsämter Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen mit. Im laufenden Jahr kam es bis etwa Mitte Juli zu 33 Anzeigen. Im Corona-Jahr 2020 waren es 1397 festgestellte Übernachtungen.

Auch im Naturschutzgebiet Ammergebirge verzeichneten die Landratsämter im Jahr 2020 mit 22 Fällen einen Höchststand. Im vergangenen Jahr zählten die Landratsämter Ostallgäu und Garmisch-Partenkirchen nach eigenen Angaben zwölf Verstöße. „Durch das Fehlen entsprechender personeller Kapazitäten ist weder eine angemessene Überwachung noch eine entsprechende Aufklärung der Personen vor Ort möglich“, ordnet die Ostallgäuer Landrätin Maria Rita Zinnecker (CSU) die Zahlen aus ihrem Gebiet ein. Seit Jahren fordere sie mehr Personal und finanzielle Mittel für den Einsatz von Rangern im Ostallgäu. Sie sieht „eine sehr ungleiche personelle Ausstattung für die naturschutzfachliche Betreuung“

Ganz anders sieht es dagegen bei den Landratsämtern Traunstein und Berchtesgadener Land aus. Für das Naturschutzgebiet „Östliche Chiemgauer Alpen“ wurden seit 2020 keine Verstöße wegen Campierens oder Zeltens gemeldet. „Der Landkreis setzt auf Prävention durch Aufklärung und Sensibilisierung. Neben dem Gebietsbetreuer stehen hierfür zwei ehrenamtliche Naturschutzwächter zur Verfügung“, teilt das Landratsamt Traunstein mit. Diese verfügen über einen Ermessensspielraum, ob eine mündliche Verwarnung genügt oder eine Anzeige erforderlich ist.

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