Gesundheit

Mehr Erbe, weil man Angehörige gepflegt hat? Telefonate und Besuche reichen nicht aus – Recht |ABC-Z

Wer einen verstorbenen Angehörigen gepflegt hat, kann Anspruch auf einen höheren Teil des Erbes haben. Voraussetzung für dieses “Pflegevermächtnis” ist freilich, dass man überhaupt von “Pflege” sprechen kann. In der Praxis ist die Definition des Begriffs jedoch gar nicht so einfach, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt (OGH 29.4.2025, 2 Ob 33/25d).

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