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Mehr Belastungen statt Bürokratieabbau | ABC-Z

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD widmen sich gleich mehrere Abschnitte dem Bürokratie. Dabei nennen die beiden Koalitionäre in ihrem Vertrag auch ganz konkrete Ziele. So sollen die Kosten der Bürokratie für die Wirtschaft um 25 Prozent das sind rund 16 Milliarden Euro, reduziert und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Verbraucher bzw. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt werden. Speziell das Handwerk und der Mittelstand sollen durch flexiblere gesetzliche Rahmenbedingungen, einfachere Vergabeverfahren und schnellere Genehmigungsprozesse profitieren. Jedes Ressort soll „in eigener Verantwortung“ seinen Teil dazu beitragen, damit diese Ziele erreicht werden.

Heute, 6. August, hat das Bundeskabinett nun ein sogenanntes „Vergabe-Beschleunigungsgesetz“ verabschiedet und nimmt man die Reaktionen aus der Wirtschaft zum Maßstab, ist der Gesetzesentwurf nicht das, was man sich unter Bürokratieabbau vorstellt. „In der aktuellen Fassung würde der Entwurf zu Mehraufwand, Bürokratie und damit zu mehr Kosten führen. Der Gesetzesvorschlag wirkt damit wie ein Anti-Bau-Turbo“, sagte René Hagemann, stellv. Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, in einer ersten Reaktion. Es brauche neben schnellen Planungs- und Genehmigungsverfahren auch eine Vereinfachung in der Vergabe, so Hagemann. Der neue Gesetzesentwurf leiste dies aber nicht und widerspreche den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, in dem eine „grundsätzliche Überarbeitung“ sowie „Vereinfachung“ des Vergaberechts vereinbart wurde.

Auch das vom im Bundeskabinett beschlossene Tariftreuegesetz stößt auf Kritik. Von einem „neuen Bürokratiehammer für unsere Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand in Bayern“, spricht Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). „Das Versprechen des Bundesarbeitsministeriums, dass der Aufwand für die Firmen beim absoluten Minimum liege, erfüllt die jetzige Fassung nicht. Vielmehr wird das Vergaberecht noch komplizierter und kostentreibender – also das Gegenteil von dem, was unsere Wirtschaft und unsere Behörden brauchen.“

Gerade die kleinen und mittleren Betriebe seien erneut die Leidtragenden, sagte Gößl. „Sie werden in Zukunft bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro den Kürzeren ziehen oder erst gar kein Angebot mehr abgeben.“ Man appelliere daher an die Fraktionen im Bundestag, „das Gesetz im parlamentarischen Verfahren in dieser Form zu überdenken“, sagte Gößl.

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