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Marla-Svenja Liebich: Neonazi Liebich tritt nicht zur Haft an | ABC-Z

Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Sachsen-Anhalt ist nicht zu ihrem Haftantritt in der JVA Chemnitz erschienen. „Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota.

Aus einer von Versammlungsteilnehmern vor der Justizvollzugsanstalt Chemnitz abgespielten Sprachnachricht gehe hervor, „dass die Person, die die Haft antreten sollte, sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat“, sagte ein Polizeisprecher am Freitagabend vor Journalisten in Chemnitz, darunter eine Reporterin der Nachrichtenagentur AFP.

Auch ein Beitrag auf der Plattform X legt nahe, dass sie sich ins Ausland abgesetzt hat. Dort heißt es: „Liebesgrüße aus Moskau.“ Die Versammlung, zu der sich insbesondere rechtsextreme Unterstützer Liebichs angekündigt hatten, wurde demnach aufgelöst.

18 Monate Haft wegen Volksverhetzung

Nach einem rechtskräftigen Urteil zu 18 Monaten Haft im Gefängnis Chemnitz wegen zweifacher Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen. Grundsätzlich werden Männer und Frauen in Gefängnissen getrennt untergebracht, so sieht es das sächsische Strafvollzugsgesetz vor. Nach einer Neuregelung von 2024 kann aber im Einzelfall auch anders entschieden werden, und zwar „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen“. 

Wegen Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags ist in Deutschland zuletzt eine heftige Debatte entbrannt. In den vergangenen Tagen wurde verstärkt über die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes und die mögliche Unterbringung von Liebich in einem Frauengefängnis diskutiert. 

Ein Polizeisprecher spricht mit Journalisten vor der JVA Chemnitz.
Ein Polizeisprecher spricht mit Journalisten vor der JVA Chemnitz.AFP

Gesetz „enthalte Schwächen, die zu gezieltem Missbrauch führen könnten“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beispielsweise fordert eine Reform des Gesetzes, um Missbrauch zu vermeiden. Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte, das Gesetz in seiner jetzigen Form „enthalte Schwächen, die zu gezieltem Missbrauch führen könnten“. LGBTQ-Aktivisten argumentieren, dass eine Aufhebung des Gesetzes zu mehr Diskriminierung führen würde.

Kurz nach Inkrafttreten des von der früheren Ampelkoalition verabschiedeten Sebstbestimmungsgesetzes hatte der bis dahin unter dem Vornamen Sven lebende Liebich Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen. Dabei steht der Verdacht im Raum, der Rechtsextremist, der nun Lippenstift, goldene Ohrringe und ein Oberteil mit Leopardenmuster trägt, habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und die Haftbedingungen für sich zu beeinflussen und damit in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden.

Vom Corona-Protest zur Ukraine-Propaganda

Liebich ist eine überregional bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde gegen Liebich im Jahr 2022 wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz eine Bewährungsstrafe verhängt und gemeinnützige Arbeit angeordnet.

In Sachsen-Anhalt ist Liebich aus der Vergangenheit vor allem durch öffentlichkeitswirksame Auftritte bei Demonstrationen und Kundgebungen bekannt, die sich unter anderem gegen Coronamaßnahmen richteten und auf denen Liebich vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine prorussische Positionen propagierte. Auch in Verfassungsschutzberichten des Landes Sachsen-Anhalt tauchte Liebich wiederholt auf.

Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Das Landgericht Halle verwarf im August 2024 die dagegen gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Bei dem Berufungsprozess am Landgericht Halle trat der Angeklagte noch als Sven Liebich auf.

Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt stellte auf Revision von Liebich im Mai zwar die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs ein, bestätigte aber die für die Haftstrafe maßgebliche Verurteilung wegen zweifacher Volksverhetzung. 

Durch das zum 1. November in Kraft getretene Gesetz sind Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne ärztliche Atteste, Sachverständigengutachten oder Gerichtsentscheidungen möglich. Nötig ist nur noch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt.

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