Mann tötet Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen – Urteil gefallen | ABC-Z

Berlin. Eine Frau liegt blutüberströmt im Fahrstuhl. Der Ex-Partner wird festgenommen. Eine Tat aus Frust, Eifersucht, übersteigertem Besitzdenken.
Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine 27-Jährige in einem Fahrstuhl ist ihr ehemaliger Lebensgefährte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 29-Jährigen des Mordes schuldig. Als er erkannt habe, dass die Beziehung unumkehrbar beendet sei, „wollte er sie vernichten aus tief empfundener Kränkung“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat. 85 Stiche seien es gewesen.
Der wie das Opfer aus Vietnam stammende Mann war am Morgen des 25. Januar 2025 vor der Wohnungstür seiner Ex-Partnerin in Marzahn erschienen. Die Mutter eines gemeinsamen vierjährigen Sohnes hatte sich im November 2024 von ihm getrennt. Als sie telefonierend die Wohnung verlassen habe, sei es zu einem verbalen Streit gekommen, hieß es weiter im Urteil. Das Kind habe sich bereits seit dem Vortag bei Verwandten aufgehalten.
Opfer rechnete nicht mit einem Angriff
Weil es laut geworden sei, seien Nachbarn aufmerksam geworden, so der Richter. Der Angeklagte habe beschwichtigt und ihnen zugerufen, es sei alles in Ordnung. Als sich der Aufzug genähert habe, sei die 27-jährige Vietnamesin arglos eingestiegen – „der Streit war beendet, sie rechnete nicht mit einem Angriff auf ihr Leben“. Von einem Küchenmesser mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge in seiner Jackentasche habe sie nichts gewusst.
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und ging von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der Angeklagte habe zuerst in den Rücken- und Nackenbereich gestochen. Schließlich habe er in ihr Gesicht gestochen – „hier kam von ihm empfundener Hass zum Ausdruck“. Anwohner fanden die blutüberströmte Frau. Sie starb noch am Tatort.
Eine besondere Schwere der Schuld, wie vom Staatsanwalt beantragt, stellte das Gericht allerdings nicht fest. Der Mord sei „nicht von langer Hand geplant gewesen“, sagte Richter Dobrikat.
Vater der Getöteten als Nebenkläger im Gerichtssaal
Der Verteidiger hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert. Es habe sich um eine „emotionale Tat im Affekt“ gehandelt. Aus „Angst und Sorge“ um das Kind sei der gelernte Koch zu der Mutter gegangen, er habe noch einmal über sein Umgangsrecht sprechen wollen. Einen konkreten Antrag stellte der Anwalt nicht.
Der Vater der Getöteten saß als Nebenkläger mit im Gerichtssaal. Sein Anwalt sagte, die Tat sei „ein mit Grausamkeit geführter Femizid“. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa