Mann soll nach Wut-Mail in Haft | ABC-Z
Berlin. Ein Bauingenieur hatte in einer Mail an die SPD-Politikerin diese mit „Mordaktionen in Verbindung gebracht“. Schwesig erstatte Anzeige.
Politische Mandatsträger müssen in der öffentlichen Auseinandersetzung ein dickeres Fell haben als Normalbürger. In der Praxis ist die Grenzziehung zwischen derber Sprache und Beleidigung oft heikel.
So auch in diesem Fall: Wegen einer beleidigenden Mail an die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), hat das Amtsgericht Osnabrück einen Strafbefehl gegen einen Bauingenieur erlassen. Weil er aber die Strafe über 30 Tagessätze zu je 100 Euro nicht bezahlt hat, wurde nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, eine Ersatzfreiheitsstrafe beantragt. Zuvor hatten Medien über den Fall berichtet.
„Wollen Sie wirklich… die Mordaktion von den bepissten Leuten in Moskau unterstützen“
Der 1957 geborene Bauingenieur hatte laut Staatsanwaltschaft im April 2022 – wenige Wochen nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – eine Mail an Schwesig geschrieben und sie darin als „Märchenerzählerin“ bezeichnet. Weiter heißt es: „Liebe Dame Schwesig, zu spät für Sie. Wir brauchen noch Frauen auf‘m Bau. Wäre das was für Sie!? Da brauchen Sie nicht dummes Zeug den Menschen verkaufen.“ Zum Schluss der Mail schrieb der Mann: „Wollen Sie wirklich, wie ich gehört habe, die Mordaktion von den bepissten Leuten in Moskau unterstützen.“
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Nach Anzeige: Verfasser der Wut-Mail legte keinen Einspruch ein
Nach Angaben Retemeyers habe die zuständige Staatsanwältin den Inhalt dieser Mail offensichtlich als beleidigend empfunden, und auch der Richter am Amtsgericht habe das so gesehen. „Sonst hätte er keinen Strafbefehl erlassen.“ Der Bauingenieur habe auch keinen Einspruch eingelegt, dann wäre der Sachverhalt in einer Gerichtsverhandlung noch einmal juristisch erörtert worden.
Ob der Strafbefehl inzwischen doch bezahlt wurde oder der Mann die Strafe angetreten habe, wisse er nicht, sagte Retemeyer.
„Schreiben war insgesamt herabwürdigend und beleidigend“
Der Regierungssprecher in der Schweriner Staatskanzlei, Andreas Timm, sagte der Zeitung „Nordkurier“, dass Schwesig im Frühjahr 2022 die Entscheidung für die Erstattung einer Anzeige getroffen habe: „Das Schreiben war insgesamt herabwürdigend und beleidigend. Und was gar nicht geht, ist, dass die Ministerpräsidentin mit Mordaktionen in Verbindung gebracht wird.“
Mit „Kanonen auf Spatzen geschossen“?
Der CDU-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, kritisierte in der Zeitung die Reaktion der Ministerpräsidentin. „Frau Schwesig lässt mit Kanonen auf Spatzen schießen“, sagte er. Dass sie sich von der Mail beleidigt fühle, müsse man zur Kenntnis nehmen. Dass daraus eine Geld- beziehungsweise eine Haftstrafe folge, sei allerdings schwer nachvollziehbar. Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ gehöre abgeschafft.
lp/dpa