Mann aus Landkreis Ebersberg wird wegen versuchten Mordes an Ehefrau verurteilt – Ebersberg | ABC-Z

Immer wieder war es in den vergangenen Jahren zu Streitigkeiten zwischen einem Familienvater aus dem Landkreis Ebersberg und seiner Frau gekommen. Oft endeten die Zwistigkeiten mit einem Polizeieinsatz. Beamte sprachen Ermahnungen aus und erteilten Platzverweise gegen den Ehemann. Doch am 2. Januar dieses Jahres eskalierte eine Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten. Der 40-Jährige stach am frühen Morgen jenes Tages in der gemeinsamen Wohnung elfmal mit einem Küchenmesser auf seine Frau ein und verletzte sie dabei so schwer, dass sie fast gestorben wäre. Das Messer hatte eine knapp 20 Zentimeter lange Klinge. Das Schwurgericht am Landgericht München II verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft.
Richter Thomas Bott bezeichnete die Tat bei der Urteilsbegründung als ein „Trauerspiel“ für die fünf gemeinsamen Kinder des Angeklagten und dessen Frau. Von der eigentlich vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe rückte das Gericht nur deshalb ab, weil die Messerattacke nicht von langer Hand geplant gewesen sei.
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Die Ehe zwischen dem schon seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Angeklagten war arrangiert. Eine Vertrauensbasis für die Ehe habe nicht bestanden, sagte Richter Bott. Wenn es zu Streitigkeiten gekommen sei, habe der 40-Jährige diese eskalieren lassen und seine Frau beleidigt. Dabei sei es zu körperlichen Übergriffen des Angeklagten gekommen. Oft vor den Augen der gemeinsamen Kinder.
Auch am Tag der beinahe tödlichen Messerattacke in der Küche des Hauses, in dem die Familie wohnte, sei die Aggression von dem 40-Jährigen ausgegangen, stellte das Gericht fest. Durch die Messerstiche unter anderem in Brust- und Bauchraum erlitt die 39-jährige Mutter schwerste Verletzungen. Sie befand sich in akuter Lebensgefahr. Nach Überzeugung des Schwurgerichts habe der Angeklagte gegenüber seiner Frau und den Kindern als „uneingeschränktes Familienoberhaupt“ gelten wollen. Gelungen sei ihm dies nicht. Schließlich habe er aus einem „übersteigerten Anspruchsdenken“ seinen Willen durchsetzen wollen und habe nicht einmal davor zurückgeschreckt, seine Frau unter Umständen auch zu töten. Dies, sagte Richter Bott, stehe „sittlich auf tiefster Stufe“.
Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich die Kinder des Ehepaars in den oberen Stockwerken des Anwesens. Als sie die Schreie ihrer Mutter hörten, rannten sie nach unten und sahen, wie ihr Vater auf ihr kniete. Das Messer, mit dem er auf sie eingestochen hatte, lag auf dem Boden. Nachdem der 40-Jährige seine Kinder bemerkt hatte, stand er auf und lief auf die Terrasse. Er ließ sich von der Polizei widerstandslos festnehmen. Ein Beamter sagte vor Gericht, er habe den Mann gefragt, ob er seine Frau niedergestochen habe. Die Antwort lautete: „Ja, natürlich.“





















