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Mangelnder Kinderschutz: Meta soll 375 Millionen Dollar Strafe zahlen | ABC-Z

Meta hat in einem viel beachteten Rechtsstreit in den USA eine Niederlage erlitten. Geschworene eines Gerichts im Bundesstaat New Mexico haben den Internetkonzern am Dienstag zu einer Strafzahlung von 375 Millionen Dollar verurteilt. Sie schlugen sich damit auf die Seite der Generalstaatsanwaltschaft in New Mexico, die Meta in einer Klage vorgeworfen hatte, auf seinen Plattformen wie Facebook und Instagram nicht genug zum Schutz junger Nutzer vor sexueller Ausbeutung und Menschenhandel getan zu haben. Damit habe das Unternehmen gegen Verbraucherschutzgesetze in dem Bundesstaat verstoßen.

Die Generalstaatsanwaltschaft sprach nach dem Urteil von einem „historischen Sieg“. Die Strafe entspreche dem Maximalbetrag nach den Gesetzen des Bundesstaates. Meta teilte mit, ein Berufungsverfahren anstrengen zu wollen. Finanziell wäre die Strafe für das Unternehmen leicht zu verschmerzen. Es erzielte im vergangenen Jahr einen Nettogewinn von mehr als 60 Milliarden Dollar.

Der Fall in New Mexico ist eines von zwei bedeutenden Gerichtsverfahren gegen Meta, die gerade in den USA stattfinden. In Los Angeles läuft ein Prozess, in dem es um Suchtgefahren sozialer Medien für Heranwachsende geht. Dieses Verfahren richtet sich nicht nur gegen Meta, sondern auch gegen den Wettbewerber Google und dessen Videoplattform Youtube. Auch dieses Verfahren befindet sich in der entscheidenden Phase, die Geschworenen beraten seit mehr als einer Woche über ein Urteil.

Der Prozess in New Mexico begann am 9. Februar, die zugrunde liegende Klage wurde schon 2023 eingereicht. Sie war das Ergebnis einer „Undercover-Untersuchung“ der Generalstaatsanwaltschaft, die über mehrere Monate hinweg auf Metas Plattformen gefälschte Profile von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren anlegte.

„Sexuell explizite Bilder“

Ihren Angaben zufolge sei diesen angeblichen Nutzern ein „Strom von ungeheuerlichen, sexuell expliziten Bildern“ angezeigt worden, auch wenn sie keinerlei Interesse an ihnen signalisiert hätten. Dutzenden von Erwachsenen sei es ermöglicht worden, die jungen Nutzer zu kontaktieren und zum Teilen sexuell expliziter Fotos aufzufordern. Nutzer von Facebook und Instagram seien in der Lage gewesen, auf den Plattformen „enorme Mengen von Kinderpornografie zu finden, teilen und verkaufen“.

Generalstaatsanwalt Raúl Torrez sagte damals, Meta-Vorstandschef Mark Zuckerberg seien die Risiken seiner Plattformen für junge Nutzer bewusst gewesen, und er habe nicht genug getan, um sexuelle Ausbeutung zu verhindern.

Zuckerberg trat in dem Prozess nicht persönlich auf, allerdings wurde den Geschworenen eine Zeugenaussage von ihm aus dem vergangenen Jahr vorgespielt. Er verwies dabei auf Initiativen seines Unternehmens, die Plattformen sicherer zu machen. Ähnliche Töne schlug Meta am Dienstag auch in seiner Stellungnahme nach dem Urteil an: „Wir arbeiten hart daran, dass unsere Plattformen sicher sind.“

In dem Prozess in Los Angeles wird Meta und auch Google vorgeworfen, ihre Plattformen darauf ausgerichtet zu haben, süchtig zu machen. Zum Beispiel mit Algorithmen, die Inhalte empfehlen, oder mit Funktionen wie dem automatischen Abspielen von Videos. Diese Sucht gehe auf Kosten der psychischen Gesundheit junger Nutzer und könne zum Beispiel zu Depressionen, Essstörungen und Suizidgedanken führen.

Tausende von Klagen

Das Verfahren in Los Angeles ist das erste seiner Art in den USA und womöglich auch das erste von vielen. Es gibt mehrere Tausend vergleichbare Klagen, die sich um Suchtgefahr von Onlineplattformen für junge Nutzer drehen. Sie wurden von einzelnen Personen, Schulbezirken und Generalstaatsanwälten von Bundesstaaten eingereicht. Viele Beobachter vergleichen sie mit den Rechtsstreitigkeiten, die in den 1990er-Jahren gegen Tabakkonzerne wegen schädlicher Wirkungen von Zigaretten geführt wurden.

Die Kläger fordern von den Unternehmen Schadenersatz und Designänderungen ihrer Plattformen. Sollten sie recht bekommen, könnte dies nach Auffassung mancher Analysten die Geschäftsmodelle der Internetkonzerne nachhaltig erschüttern.

Der Prozess in Los Angeles gilt als „Bellwether“, ihm wird also eine Signalwirkung zugeschrieben. Sein Ausgang könnte etwaige Verhandlungen über Vergleiche beeinflussen.

Zuckerberg hat in Los Angeles persönlich vor Gericht ausgesagt und sein Unternehmen verteidigt. Auch Instagram-Chef Adam Mosseri trat als Zeuge auf. Er sagte, er glaube nicht, dass soziale Medien „klinisch süchtig“ machen können, gab aber zu, dass es zu „problematischer Nutzung“ der Plattformen kommen könne.

In dem Fall in New Mexico soll im Mai eine zweite Prozessphase beginnen, in der die Entscheidung nicht bei Geschworenen, sondern beim zuständigen Richter liegen soll. Dabei will die Generalstaatsanwaltschaft zusätzliche Strafzahlungen sowie Designänderungen auf Metas Plattformen fordern.

All diese juristischen Auseinandersetzungen in den USA fallen in eine Zeit, in der zunehmend über Verbote sozialer Medien für Kinder und Jugendliche gesprochen wird. In Australien trat im Dezember ein Gesetz in Kraft, das die Nutzung solcher Plattformen unter 16 Jahren untersagt. Auch in Deutschland und anderen Ländern stehen solche Verbote zur Diskussion.

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