Magdeburg: Haftbefehl und Untersuchungshaft gegen Tatverdächtigen – Politik | ABC-Z
Behörden verteidigen Sicherheitskonzept – Todesfahrer nutzte Rettungsweg
Tom-Oliver Langhans, Direktor der Polizeiinspektion Magdeburg, rekonstruierte den Tatablauf: Die ersten Notrufe seien um 19.02 Uhr bei der Polizei eingegangen. Der Anrufer sei von einem Unfallszenario ausgegangen. Bald darauf seien weitere Notrufe eingegangen und es sei schnell deutlich geworden, dass es sich um ein Anschlagsszenario gehandelt habe. Die Polizei geht von einem einzelnen Täter aus.
Auch Horst Nopens, Leiter der Staatsanwaltschaft Magdeburg, geht von einem Einzeltäter aus. Der mutmaßliche Täter werde derzeit vernommen. Im Anschluss soll ein Haftbefehl beantragt werden. Der Tatvorwurf lautet bislang fünffacher Mord und 200-facher versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Motiv des mutmaßlichen Täters sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Nopens nannte als möglichen Hintergrund der Tat eine Unzufriedenheit des mutmaßlichen Täters mit dem Umgang von saudi-arabischen Flüchtlingen in Deutschland. Nopens bestätigte die Identität des mutmaßlichen Täters als Taleb al-A. Er habe keine Erkenntnisse zu einer Warnung von saudischer Seite zu al-A., so Polizeichef Langhans. Auch sei nicht bekannt, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen al-A. gegeben habe.
Polizeichef Langhans bestätigte allerdings, dass gegen al-A. eine Strafanzeige vorgelegen habe, aufgrund derer die Polizei eine Gefährderansprache in Erwägung gezogen habe. Nopens sagte daraufhin, dass gegen al-A. in Magdeburg mal ein Verfahren gelaufen sei. Man habe al-A. aber nicht als Gewalttäter oder Islamisten im Fokus gehabt, der „Straftaten solcher Art und Güte“ wie den gestrigen Anschlag auf den Weihnachtmarkt plane oder begehen könne. Al-A. habe nicht als „bekannter islamistischer Gefährder oder dergleichen“ im Fokus gestanden. Die Generalbundesanwaltschaft prüfe eine Übernahme des Verfahrens.