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Lufthansa lässt bisherige Condor-Kooperation auslaufen – Wirtschaft | ABC-Z

Die Lufthansa wird dem Vernehmen nach ein langjähriges Kooperationsabkommen mit der mittlerweile konkurrierenden Ferienfluggesellschaft Condor zum Ende des Monats auslaufen lassen. Das sogenannte Special Pro-Rate Agreement (SPA) hatte es Condor bislang ermöglicht, zu relativ günstigen Bedingungen für ihre Kunden Zubringerflüge nach Frankfurt auf Maschinen der Lufthansa einzukaufen. Frankfurt ist die Haupt-Basis für das Langstreckennetz der Condor.

Dem Schritt geht ein jahrelanger Streit zwischen den beiden Unternehmen und eine Entscheidung des Bundeskartellamtes voraus. Das ursprüngliche Abkommen stammt noch aus der Zeit, als Condor eine Tochtergesellschaft des Lufthansa-Konzerns war. Inzwischen aber gehört die Ferienfluglinie einem Finanzinvestor (Attestor) und fliegt von Frankfurt aus Strecken in direkter Konkurrenz zu Airlines des Lufthansa-Konzerns. Vor allem, nachdem Lufthansa mit Discover eine eigene Fluglinie mit ähnlichem Geschäftsmodell aufgebaut hatte, wollte sie nicht mehr ihre Konkurrentin mit Vorzugsbedingungen stützen.

Condor vertrat allerdings die Ansicht, dass Lufthansa ihre ohnehin schon marktbeherrschende Stellung ausnütze und legte eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Die Wettbewerbshüter gaben Condor in ihrer Entscheidung recht und ordneten an, dass Lufthansa die Zubringer im bisherigen Rahmen weiter anbieten muss. Lufthansa allerdings klagte und hat nun einen Teilerfolg erzielt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte in einem Beschluss mit, dass die Entscheidung des Kartellamts keine aufschiebende Wirkung habe. Ein abschließendes Urteil, ob Lufthansa die bisherigen Bedingungen aufrechterhalten muss, wird (von der gleichen Kammer) für kommendes Jahr erwartet.

Das Düsseldorfer Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung“ (des Bundeskartellamtes) bestünden. Unter anderem kritisiert das Gericht, die Mitglieder der zuständigen Beschlussabteilung des Amtes seien womöglich befangen gewesen und hätten sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Verfahrens auf eine Entscheidung gegen die Lufthansa festgelegt, ohne zuvor deren Stellungnahme abzuwarten. Außerdem sei womöglich auch eine politische Einflussnahme des Bundeswirtschaftsministeriums zugunsten der Condor erkennbar.

Das Gericht hatte den Beschluss bereits im Mai gefasst. Allerdings hatte Lufthansa Condor daraufhin mitgeteilt, dass sie das SPA noch für den aktuellen Sommerflugplan, der am 27. Oktober endet, weiterführen wird. Ab dem Winterflugplan soll es dann ein sogenanntes „Interlining“ geben. Dabei können die Passagiere zwar weiterhin Flüge beider Airlines nutzen, aber für Condor verschlechtern sich die Bedingungen: Die Fluggesellschaft muss höhere Preise zahlen, kann nicht im gleichen Maße auf Sitzplatzkontingente zurückgreifen und Lufthansa ist bei Flugausfällen oder Verspätungen nicht in gleicher Weise haftbar – unter dem Strich schwächt das die Konkurrentin und ihre Langstrecken in Frankfurt zumindest vorläufig.

Condor betont in einer Stellungnahme, der gesamte Sachverhalt müsse in dem anstehenden Hauptsacheverfahren des Oberlandesgerichtes noch „genauer untersucht“ werden. Unabhängig davon hätten aber die beiden Unternehmen „wieder Gespräche aufgenommen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.“ Weitere Details will Condor „zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren.“ Auch Lufthansa bestätigte Gespräche. Diese hätten aber bislang nicht zu einem Ergebnis geführt.

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