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Wintrich bleibt Namenspatron der Ebersberger Realschule – Ebersberg | ABC-Z

Ist der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Josef Wintrich wegen etwaiger Verstrickungen in der NS-Zeit als Namensgeber für eine Schule noch geeignet? Darüber wird in der Kreisstadt Ebersberg schon länger diskutiert. Nun hatte AfD-Kreisrat Manfred Schmidt einen offiziellen Antrag auf Namensänderung gestellt, also ausgerechnet ein Vertreter einer Partei, die mindestens in großen Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.

Doch der zuständige SFB-Ausschuss des Ebersberger Kreistages hat den Antrag in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt. Man sei zwar nicht prinzipiell gegen eine Namensänderung, heißt es aus der Pressestelle des Landratsamtes. Doch man wolle abwarten, bis es weitere wissenschaftliche Erkenntnisse gebe. Das Institut für Zeitgeschichte nämlich forscht gerade zu Josef Wintrich und hatte dadurch 2023 die Diskussion über den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und sein Vermächtnis überhaupt erst angestoßen.

Laut ersten Erkenntnissen lässt sich nämlich das Bild des Aufrechten, der sich auch als Richter in Ebersberg zur Zeit des Nationalsozialismus nicht instrumentalisieren ließ und im Verborgenen Widerstand leistete, nur schwer halten. Wintrich sei zwar nicht unbedingt als Täter einzuordnen, aber auch nicht als Gegner des Nationalsozialismus zu klassifizieren, so die Historikerin Eva Balz in einem SZ-Interview. Wintrich hatte unter anderem eine Tätigkeit als Berichterstatter für den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS angenommen, war während der NS-Zeit durchgehend als Lehrbeauftragter tätig und wirkte als Vormundschaftsrichter für die Einrichtung „Lebensborn“ in Steinhöring.

Abgeschlossen wird das Forschungsprojekt zu Wintrich aber voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 sein. Dann werde man das Thema möglicherweise noch einmal politisch aufgreifen, heißt es nun aus dem Landratsamt Ebersberg, und möglicherweise eine Empfehlung an die Realschule richten. Denn allein könnte der Kreistag eine Namensänderung ohnehin nicht beschließen, das wäre eine Sache der gesamten Schulfamilie – also der Schüler, Lehrkräfte und Eltern – und letztlich des Kultusministeriums.

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