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Lohnfortzahlung bei Krankheitsfalls: Eine Frage des Vertrauens | ABC-Z

V ersetzen wir uns einmal in die Lage von Arbeitgeber:innen, also zum Beispiel in die von Allianz-Chef Oliver Bäte. Der Vorstandsvorsitzende des Versicherungskonzerns würde die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag am liebsten abschaffen. Es melden sich einfach zu viele Menschen zu oft krank, argumentiert er, nämlich durchschnittlich 20 Tage im Jahr. In der EU hingegen seien es im Durchschnitt nur 8 Tage.

Als Res­sort­lei­te­r:in ist man zwar nicht direkte Arbeitgeber:in, in jedem Fall aber verantwortlich dafür, dass der Laden läuft. Und als Res­sort­lei­te­r:in weiß man auch, was es bedeutet, wenn Kol­le­g:in­nen sehr häufig krank sind: Die Arbeit wird abgewälzt auf jene, die im Büro, an der Werkbank oder wo auch immer brav am Platze sind. Solange das Vertrauensverhältnis zwischen Che­f:in und Kol­le­g:in stimmt, solange sich Vorgesetzte darauf verlassen können, dass ihre Untergebenen nicht blaumachen, ist das alles kein Problem. Wer krank ist, muss sich auskurieren, Ende der Diskussion.

Doch wenn sich Kol­le­g:in­nen überaus oft krank melden, sogar öfter als 20 Tage im Jahr und gern am Montag oder Freitag, für einen oder zwei Tage, ist es Ar­beit­ge­be­r:in­nen nicht zu verdenken, dass sie stutzig werden. Die Lohnfortzahlung für den ersten Tag dann streichen zu wollen, ist in solchen Fällen durchaus nachvollziehbar.

Aber das Ganze könnte nach hinten losgehen. Nein, nein, nicht für Arbeitnehmer:innen, die einen Teil ihrer Krankheitskosten dann selbst tragen müssten, sondern für die Arbeitgeber:innen. Clevere Blau­ma­che­r:in­nen – doch, das darf man sagen, denn die gibt es in jedem Unternehmen – lassen sich dann gleich für eine ganze Woche krankschreiben. So nach dem Motto: Wenn ich schon Miese mache, dann organisiere ich mir wenigstens ein paar Tage mehr Freizeit – und lass mir die bezahlen.

Klingt hart, neoliberal, voreingenommen? Vielleicht. Aber die Erfahrung lehrt: Manchmal ist Misstrauen angebracht. All die anderen aber, die Mehrheit der Kolleg:innen, die darf man nicht bestrafen. Man würde nur ihr Vertrauen verlieren. Und: Res­sort­lei­te­r:in­nen sind auch nur Arbeitnehmer:innen.

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