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Anwalt: Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem erlaubt – Politik | ABC-Z

Italiens oberstes Gericht hat grünes Licht für die Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee gegeben. Der Kassationshof in Rom entschied, dass der Ukrainer an die deutschen Behörden übergeben werden darf. Dies teilte der Anwalt des Beschuldigten mit.

Die Anschläge auf das frühere deutsch-russische Prestigeprojekt im September 2022 hatten weltweit Schlagzeilen gemacht. Ein halbes Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatten Sprengungen die beiden Pipelines so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte.

Festnahme im Familienurlaub

Der 49 Jahre alte Serhij K. könnte nun bereits in den nächsten Tagen der deutschen Polizei überstellt und dann nach Deutschland geflogen. Vermutlich kommt er in Hamburg vor Gericht. Den Ermittlungen zufolge soll er die Anschläge auf die Pipelines als Leiter eines Teams von sieben Verdächtigen koordiniert haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie verfassungsfeindliche Sabotage vor.

Der Ukrainer war im August auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden, als er mit seiner Frau und seinen Kindern im Hinterland des bekannten Badeortes Rimini Urlaub machte. Offenbar rechnete er nicht damit, dass ihm der Aufenthalt in Italien zum Verhängnis werden könnte. Zuvor soll er mehrfach in andere europäische Länder gereist sein.

K. bestreitet die Vorwürfe. Der Kassationshof wird seine Entscheidung erst später schriftlich begründen. Der italienische Anwalt des Ukrainers, Nicola Canestrini, sagte zu der Auslieferung: „So groß die Enttäuschung auch ist: Ich vertraue auf einen Freispruch in Deutschland.“ Wegen der geplanten Auslieferung gibt es seit mehreren Wochen ein juristisches Hin und Her. Eine erste Erlaubnis hatte das oberste Gericht in Rom wegen Verfahrensfehlern auf italienischer Seite gestoppt. Die Staatsanwaltschaft beantragte vor dem Senat aus sieben Richtern seine Auslieferung, die Verteidigung forderte seinen Freispruch.

Seit seiner Festnahme sitzt Serhij K. in einem Hochsicherheitsgefängnis. Zwischenzeitlich war er im Hungerstreik. Die anderen sechs Verdächtigen sind auf freiem Fuß. Einer von ihnen, ebenfalls ein Ukrainer, saß in Polen zeitweise in U-Haft. Dort lehnte die Justiz eine Auslieferung an Deutschland ab. Inzwischen ist der Mann wieder frei.

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