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Linke überlegen noch: Fünf AfD-Abgeordnete klagen gegen Bundestags-Sondersitzung | ABC-Z


Linke überlegen noch

Fünf AfD-Abgeordnete klagen gegen Bundestags-Sondersitzung

Bevor am Donnerstag der alte Bundestag zur Sondersitzung zusammenkommt, wollen AfD-Politiker dies verhindern. Sie reichen Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Links-Partei berät sich indes, ob sie genauso vorgeht. Der Plan von Union und SPD sei „völlig undemokratisch“, sagt van Aken.

Mehrere AfD-Abgeordnete haben beim Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen die Einberufung des alten Bundestages am Donnerstag gestellt. Sie wollen verhindern, dass der alte Bundestag einberufen wird, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden, mit denen die Verteidigung von der Schuldenbremse ausgenommen und ein milliardenschweres Sondervermögen für die Infrastruktur geschaffen werden soll.

Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass insgesamt fünf Abgeordnete der AfD Eilanträge gestellt hätten. Drei gehören demnach dem alten Bundestag an, zwei dem neuen. Außerdem liege eine Verfassungsbeschwerde vor.

Die Eilanträge würden bearbeitet, aber der Termin einer Entscheidung könne bisher nicht genannt werden, sagte der Sprecher. Zuständig für die Klagen ist der Zweite Senat unter Vorsitz der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König.

Linke klagt möglicherweise auch

Auch die Linke behält sich eine Klage vor. Die Partei werde das im Laufe des Tages entscheiden, kündigte ihr Vorsitzender Jan van Aken im ntv Frühstart an. Es sei „absolut undemokratisch“, Grundgesetzänderungen für das von Union und SPD geplante Finanzpaket noch mit den bisherigen Mehrheiten zu beschließen.

Union und SPD, die mögliche neue Regierung, hatten in der vergangenen Woche ein umfangreiches Finanzpaket vereinbart, das neben weitreichenden Ausnahmen von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben auch ein neues Sondervermögen im Umfang von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur vorsieht.

Für die dafür erforderlichen Verfassungsänderungen ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die SPD und Union zusammen nicht erreichen. Der Bundestag soll dafür in zwei Sondersitzungen am 13. und 18. März zusammenkommen.

Bundestagspräsidentin rechnet mit Klagen

Nach der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März wäre eine Zweidrittelmehrheit nur noch mit Stimmen der bei der Wahl im Februar deutlich erstarkten AfD oder der Linkspartei möglich. Linken-Chef van Aken sagte nun dazu: „Vor zwei Wochen waren 50 Millionen Menschen hier in Deutschland zur Wahl und alle fragen sich jetzt, warum bin ich eigentlich zur Wahl gegangen, wenn die jetzt noch den alten Bundestag nehmen, weil ihnen der neue nicht gefällt?“

Van Aken ergänzte: „Man kann auch mit dem neuen Bundestag die Schuldenbremse abschaffen oder reformieren.“ Die Linke sei immer zu Gesprächen bereit, denn die Schuldenbremse müsse abgeschafft werden.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sagte bereits, dass sie grundsätzlich mit einer Klage in Karlsruhe rechne. Sie stellte zugleich klar, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den alten Bundestag einzuberufen. Dazu sei sie verpflichtet, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies beantrage. Dies sei aufgrund eines von Union und SPD gestellten Antrages der Fall.

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