Wirtschaft

Landtagswahl Sachsen 2024: Wahlsystem, Wahlberechtigung & Sitze | ABC-Z

Das Wahlrecht Sachsens ist in Paragraf 11 des Sächsischen Wahlgesetzes (SächsWahlG) verankert. Demnach sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 wahlberechtigt. Zusätzlich müssen sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Sachsen haben, was bedeutet, dass sie im Einwohnermelderegister gemeldet sein müssen. Das Recht, bei Wahlen seine Stimme abzugeben, bezeichnet man als aktives Wahlrecht.

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