Landtagswahl: FDP darf nicht an SWR-Triell zur Landtagswahl teilnehmen | ABC-Z

Die FDP in Baden-Württemberg hat keinen Anspruch auf eine Teilnahme am SWR-TV-Triell zur Landtagswahl. Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitteilte, wurden sämtliche Eilanträge des FDP-Landesverbands abgelehnt. Damit bleibt es bei einem Triell der Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD. Die FDP kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg an.
Der FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke sagte, nach Auffassung des Verwaltungsgerichts müssten die Liberalen “der Aufwertung der AfD durch das Triell des SWR tatenlos zusehen”. Er forderte den Sender auf, das Urteil als “Mahnung zur neutralen Berichterstattung” anzusehen.
FDP: AfD-Spitzenkandidat soll nicht teilnehmen dürfen
Vor Gericht hatte die FDP versucht, sich in das Fernseh-Triell des SWR vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März einzuklagen. Die Partei hatte dem Fernsehsender vorgeworfen, die AfD gegenüber den beiden größeren Oppositionsparteien FDP und SPD zu bevorzugen. Sollte der Antrag erfolglos bleiben, beantragte die FDP, den AfD-Spitzenkandidaten nicht einzuladen, die Sendung abzusagen oder das Triell mindestens eine Woche vor der Wahlarena am 26. Februar auszustrahlen.
Der SWR plant für den 24. Februar das Triell als Live-Sendung im Regionalfernsehen. Zwei Tage später ist eine Sendung mit Vertretern aller Parteien mit realistischen Chancen auf einen Einzug in den Landtag geplant, darunter auch die FDP. Laut einer aktuellen Umfrage des Wahlforschungsinstituts Infratest dimap erreichen die Liberalen fünf Prozent. An der Spitze liegt die CDU mit 29 Prozent. Darauf folgen die Grünen mit 23 und die AfD mit 20 Prozent.
Seit 2011 wird das Bundesland von den Grünen und Ministerpräsident Winfried Kretschmann regiert. Der Regierungschef tritt bei der nächsten Wahl jedoch nicht mehr an.





















