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Landkreis Erding: Briefwähler vergessen, den Wahlschein beizulegen – Wahl ist ungültig – Erding | ABC-Z

Zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, haben viele Bürger in Erding die Möglichkeit der Briefwahl genutzt. Im Wahlamt und im Rathaus Erding sind dabei bereits zahlreiche fehlerhaft eingereichte Wahlunterlagen eingegangen. Um sicherzustellen, dass alle abgegebenen Stimmen auch gültig gezählt werden, appelliert die Stadtverwaltung an alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die Wahlunterlagen korrekt auszufüllen und einzureichen.

Bei den fehlerhaft eingereichten Wahlunterlagen habe der Wahlschein gefehlt, sagte Christian Wanninger. Ohne diesen Wahlschein bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass man mit dem Wahlschein ein weiteres Mal zum Wählen gehen könnte. Daher sind die eingegangenen Unterlagen ohne Wahlschein ungültig.

Der Stimmzettel müsse persönlich und unbeobachtet ausgefüllt und anschließend in den dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen werden. Danach ist die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift zu versehen. Anschließend müssen der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag gemeinsam in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Der rote Wahlbriefumschlag müsse danach sorgfältig verschlossen werden.

Um eine rechtzeitige Zustellung des Wahlbriefes sicherzustellen, empfehle es sich, den Wahlbrief direkt im Wahlamt oder im Rathaus abzugeben. Für weitere Informationen stehe das Wahlamt der Stadt Erding gerne zur Verfügung.

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