Länderkonferenz: Justizminister wollen voyeuristische Aufnahmen nicht verbieten | ABC-Z

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben gegen einen Antrag zur Bestrafung von Voyeur-Aufnahmen gestimmt, Videos von Vergewaltigungen wollen sie strafrechtlich indessen härter verfolgen. Bei der Länderkonferenz der Justizminister erreichte ein Antrag der Bundesländer NRW und Hamburg, wonach Voyeur-Aufnahmen
und sexuell motivierte, nicht mit Berührungen verbundene Belästigungen
vor allem von Frauen unter Strafe gestellt werden sollen, keine Mehrheit. Das teilte das NRW-Justizministerium mit.
“Das Ergebnis der Beratungen ist ernüchternd und enttäuschend”, sagte der Justizminister des Landes, Benjamin Limbach. Es sei “inakzeptabel, dass Frauen in unserer Gesellschaft weiterhin der
Gefahr ausgesetzt sind, heimlich gefilmt und in ihrer Würde verletzt zu
werden”. Der Grünenpolitiker hofft nun darauf, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) “ihre
Ankündigung wahrmacht und das Thema zeitnah mit einem Gesetzentwurf
aufgreift”.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hingegen sagte, es seien sich zwar alle einig, dass ein solches Verhalten vollkommen inakzeptabel sei. “Ich verurteile diese Belästigung von Frauen.” Aber das
Strafrecht sei keine “Super-Moral-Instanz” und dürfe nicht durch immer
neue Sondertatbestände zersplittert werden.
Hubig plant neues Gesetz
Die Bundesjustizministerin will möglichst bis zum nächsten Sommer ein gesetzliches Verbot voyeuristischer Handyaufnahmen durchsetzen. Der Gesetzesvorschlag solle Anfang des kommenden Jahres vorliegen, sagte sie dem Deutschlandfunk. Dabei gehe es um Fälle, in denen jemand gezielt Körperteile eines anderen
Menschen filmt oder fotografiert, um sich “gegebenenfalls sexuell daran
zu erregen”, sagte Hubig.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die
Ministerin dafür sorgen, dass solche heimlich erstellten Aufnahmen
künftig strafrechtlich geahndet werden können. “Wir tüfteln an dieser
Norm, weil es ist nicht einfach, soziales Verhalten von wirklich
strafwürdigem Verhalten abzugrenzen”, sagte die SPD-Politikerin.
Seit 2022 sind Aufnahmen etwa des
“Gesäßes” oder das Filmen unter die Bluse strafbar. Dazu muss allerdings eine Bedeckung des Körperteils umgangen werden. Derzeit sieht der Paragraf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von
bis zu zwei Jahren für Aufnahmen von Körperteilen vor, die “gegen
Anblick geschützt sind”.
Hintergrund des Antrags von NRW und Hamburg ist eine entsprechende Petition,
die Limbach zuvor entgegennahm. Initiatorin Yanni Gentsch überreichte
dem Grünenpolitiker eine Liste mit mehr als 100.000 Unterschriften von
Menschen, die ihre Forderung unterstützen. Gentsch war im Februar von
einem Mann beim Joggen fotografiert worden. Die Fotos hatten einen Fokus
auf ihr bekleidetes Gesäß. Gentsch stellte den Mann zur Rede, zwang
ihn, das Video zu löschen und filmte ihn dabei.
Mit dem Vorfall war Gentsch auch zur Polizei
gegangen, wo ihr jedoch mitgeteilt wurde, dass die Aufnahme nicht strafbar gewesen sei. Der Grund: Sie war bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs.
“Mein Fall zeigt: Eine Frau kann einen Übergriff erleben und steht
trotzdem am Ende ohne rechtliche Handhabe da”, sagte Gentsch. Sexualisierte Belästigung sei “nie harmlos, sondern der erste Schritt
einer Gewaltspirale. Es geht um eine Gesetzeslücke, die geschlossen
werden muss, damit unser Strafrecht Betroffene schützt und nicht Täter.”
Schärferes Vorgehen gegen Verbreitung von Vergewaltigungsvideos
Auf der Länderkonferenz fand indessen eine Forderung aus Niedersachsen Zustimmung, die härtere Strafen für die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos vorsieht. Es sei “unerträglich, dass der Besitz und unter bestimmten
Voraussetzungen auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos in
Deutschland bislang straflos ist”, hieß es von der Länderkonferenz.
Der eingebrachte
Beschlussvorschlag zeige die Strafbarkeitslücken, die nach aktueller
Rechtslage bei dieser Thematik noch bestehen, deutlich auf. “Das
Bundesjustizministerium muss diese Lücken nun schnellstmöglich prüfen
und schließen”, hieß es. Die Strafverfolgung der Täter müsse ernst
genommen werden.




















