Kurioses: Brite schreibt Testament auf Fischstäbchen-Packung – Panorama | ABC-Z
Nicht nur der Tod ist ein großer Gleichmacher, sondern auch seine Verwaltung, und das Leben endet offiziell mit einem Blatt Papier – oder mehreren. In Großbritannien gehört zu einem Testament auch ein „Grant of Representation“ („Vertretungsgenehmigung“), der die Echtheit des Testaments beglaubigt, damit die verfügte Erbverteilung vorgenommen werden kann. Nach der Testamentsvollstreckung werden Testamente automatisch öffentliche Dokumente, jeder kann dann in Birmingham, wo sie gesammelt werden, Einsicht beantragen.
Demnächst werden sich zu den 41 Millionen dort lagernden Dokumenten auch zwei Verpackungsschachteln gesellen – die eine für Tiefkühlfisch, die andere für Weihnachtspasteten-Füllung. Auf diese Kartons schrieb Malcolm Chenery, ein britischer Exzentriker und Einzelgänger, sein Testament, bevor er 2021 starb. Mit seinen Nachbarn als Zeugen hatte er damals sein gesamtes Vermögen – ein Haus, Schmuck und eine wertvolle Keramiksammlung – der britischen Diabetiker-Stiftung „Diabetes UK“ vermacht, weil mehrere seiner Verwandten an der Krankheit gestorben waren.
Als die Stiftung die Tiefkühlpackungen zur Vollstreckung einreichen wollte, stieß sie allerdings auf bürokratischen Widerstand: Weil der Text, in dem Chenery „Diabetes UK“ seinen Nachlass vermachte, auf der Tiefkühlfischpackung stand, die Unterschriften aber auf der Pastetenfüllungs-Packung, sei er nicht als Bestandteil desselben Dokuments zu betrachten, hieß es.
Der Fall kam vor Gericht, wo der Anwalt der Stiftung argumentierte, die beiden Verpackungen genügten vollauf dem sogenannten „Wills Act“ von 1837. Außerdem würde das Vermögen sonst an Malcolm Chenerys Schwester und Nichten gehen, mit denen er sich sehr schlecht verstanden habe. Richterin Katherine McQuail gab schließlich dieser Argumentation recht: Ob Büttenpapier oder Pappkarton, der letzte Wille ist der letzte Wille. So bekommt jetzt auch „Mr Kipling’s rich and fruity Mincemeat“ seinen eigenen „Grant of Representation“ – und „Diabetes UK“ ihr Erbe.
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