Ehepaar ermordet Ukrainerinnen: Doppelmord für einen Kinderwunsch | ABC-Z

Das deutsche Ehepaar aus Baden-Württemberg, das für die Entführung eines Säuglings dessen ukrainische Mutter und Großmutter getötet haben soll, hat am Dienstag ein umfängliches Geständnis abgelegt. Demnach luden sie im vergangenen März eine Säuglingsmutter sowie deren Mutter unter einem Vorwand zu einem Essen ein, betäubten und töteten die beiden daraufhin kaltblütig: Der Angeklagte Marco O. erschlug die 27 Jahre alte, aus der Ukraine geflüchtete Säuglingsmutter mit einem Gummihammer aus dem Baumarkt am Rheinufer und verbrannte sie. Zuvor hatte er schon die 51 Jahre alte Großmutter des Kindes in Bad Schönborn ebenso erschlagen und die Leiche in einem Anglersee versenkt. Das wenige Wochen alte Kind gaben er und seine Partnerin Ina O-J. anschließend als ihr eigenes aus.
Seit Dienstag müssen sich die 1979 in Kasachstan geborene O-J. und ihr 1981 in Deutschland geborener Ehemann vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet gemeinschaftlicher heimtückischer Mord in zwei Fällen. Außerdem sind die beiden Angeklagten wegen der Entziehung Minderjähriger angeklagt. Der Fall gilt als ungewöhnlich und könnte Kriminalitätsgeschichte schreiben: Nach Darstellung der Anklageschrift planten der gelernte Koch und Metzgergeselle und die selbständige Fußpflegerin die Taten mit ausgesprochener Perfektion. Dass Eltern, deren Kinderwunsch unerfüllt bleibt, Säuglinge entführen, kommt häufiger vor. Dass sie dafür einen Doppelmord begehen, zeugt von einer sehr hohen kriminellen Energie.
Die Angeklagten sollen vor der Tat im baden-württembergischen Hockenheim Geburtsanzeigen von Krankenhäusern in der Schweiz und in der Tschechischen Republik ausgewertet und immer wieder junge Eltern beobachtet haben, um einen Säugling entführen zu können. Die Frau hatte zwei Kinder in die Ehe eingebracht, der Mann eine Tochter. Ihr Wunsch war es, nach mehreren Fehlgeburten noch eine gemeinsame Tochter aufzuziehen.
In Deutschland waren sie dann schließlich einer Telegram-Gruppe beigetreten, unter dem Vorwand, ukrainischen Flüchtlingen helfen zu wollen. „Die Angeklagten gaben sogar eine bestehende Schwangerschaft vor. Ende 2023 traten sie dann der Messenger-Gruppe ,Help Ukraine’ bei und lernten eine ukrainische Staatsbürgerin kennen, die sich mit ihrer Mutter in einer Gemeinschaftsunterkunft in Wiesloch aufhielt“, so die Staatsanwaltschaft. Spätestens nach der Geburt der Tochter des späteren Mordopfers Anfang Februar plante das Ehepaar demnach die Morde sowie die Entführung des Kindes. Das Paar wurde festgenommen, nachdem ein Spaziergänger die Leiche der Siebenundzwanzigjährigen am Rheinufer entdeckt hatte.
Angeklagte: Großen Fehler gemacht
Der Angeklagte Marco O. schrieb in der in der Hauptverhandlung verlesenen Erklärung, er habe dem Kind der Ukrainerin alles genommen, er erwarte nun eine gerechte Strafe. In der Erklärung seiner Frau hieß es: „Ich habe die Taten zusammen mit meinem Mann begangen, ich bin jeweils am Auto stehen geblieben, ich hatte mehrere Fehlgeburten, die mich psychisch schwer belastet haben.“ Sie habe einen großen Fehler gemacht, ihre Kinder und das entführte Kind hätten nun keine Mütter mehr.
Das mittlerweile zwei Jahre alte Kind lebt inzwischen bei der Schwester der Getöteten in der Ukraine; das Adoptionsverfahren soll noch nicht abgeschlossen sein. Die künftige Pflegemutter des Mädchens wird von Nebenklageanwalt Thomas Franz vertreten. „Das Geständnis hat mich überrascht, es kann die Beweisaufnahme vereinfachen“, sagte er. Die perfekte und akribische Vorbereitung der monströsen Tat von Verdächtigen, die ja „keine Atomphysiker“ seien, sei außergewöhnlich. Die Angeklagte hatte sich vor dem Mord sogar von einer Ärztin eine angebliche Schwangerschaft attestieren lassen und ebenso Leistungen beim Jobcenter beantragt.