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Prozess in München: Großvater soll Enkelin jahrelang vergewaltigt haben – Starnberg | ABC-Z

Der Angeklagte sitzt aufrecht und fast regungslos auf seinem Platz. Er ist blass und hager. Mehr als ein halbes Jahr hat der 63-Jährige, der zuletzt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wohnte und sich schon mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft befindet, auf seinen Prozess gewartet, der am Dienstag im Landgericht München II begonnen hat. Die Staatsanwaltschaft legt dem ehemaligen Gebäudereiniger schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zur Last. Bei dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich laut Anklage um eines seiner beiden Enkelkinder. Zwischen Ende 2017 und Dezember 2019 soll er es sexuell schwer missbraucht haben. Insgesamt 16 Mal, so der Vorwurf.

Warum sich der Mann erst jetzt für die angeblichen Übergriffe verantworten muss, blieb zum Auftakt der Verhandlung unklar. Den Ermittlungen zufolge soll das mutmaßliche Opfer ab 2014 mit seiner älteren Schwester bei dem heute 63-Jährigen in dessen damaliger Wohnung übernachtet haben. Ab Ende des Jahres 2017 jedoch auch allein. Zu diesem Zeitpunkt war die heute 14-Jährige gerade einmal sieben Jahre alt. Erstmals soll sich der Angeklagte an dem Kind in der Zeit zwischen Anfang September und Ende November 2017 vergangen haben. Bis Ende 2019 soll er das Mädchen insgesamt 15 Mal vergewaltigt haben. Außerdem soll der 63-Jährige von seiner Enkelin auch kinderpornografische Fotos gemacht haben. Was er mit den Aufnahmen machte, steht nicht in der Anklage. Vor den mutmaßlichen sexuellen Übergriffen soll der Angeklagte dem Mädchen regelmäßig Geschenke gemacht und ihm sonntags immer 20 Euro für die Sparkasse gegeben haben.

Vom Angeklagten gibt es lediglich spärliche Angaben zu seiner Person

Ob zutrifft, was ihm vorgeworfen wird – dazu sagte der 63-Jährige zum Auftakt der Verhandlung nichts. Stattdessen erklärte einer seiner beiden Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Wandt, dass sein Mandant derzeit nichts „zur Sache“, sondern nur zu seiner Person sagen werde. Es waren nur spärliche Angaben. Unter anderem erklärte der Angeklagte, er sei verheiratet gewesen. Aus der Ehe seien zwei Kinder hervorgegangen.

Von der Vernehmung des mutmaßlichen Opfers vor einem Ermittlungsrichter gibt es ein Video, das das Gericht zu Beginn der Beweisaufnahme in Augenschein nahm. Die Öffentlichkeit wurde währenddessen ausgeschlossen, weil darin auch schutzwürdige Interessen des Kindes zur Sprache kommen. Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird für Ende September erwartet.

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