Krankenkasse wechseln: Wann lohnt es sich? | ABC-Z

AUDIO: Wirtschaft: Jetzt die Krankenkasse wechseln? (4 Min)
Stand: 05.11.2025 17:45 Uhr
Viele Krankenkassen könnten 2026 erneut den Zusatzbeitrag erhöhen. Der Wechsel ist einfach – Versicherte sollten aber genau hinschauen, ob er sich lohnt. Denn nicht alle Leistungen sind überall gleich.
Der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen liegt einheitlich bei 14,6 Prozent des Brutto-Einkommens. Allerdings erheben die Kassen einen Zusatzbeitrag. Die Höhe legen sie selbst fest, derzeit liegt er zwischen 2,18 und 4,4 Prozent und im Durchschnitt bei 2,9 Prozent. Viele Experten erwarten, dass etliche Kassen den Zusatzbeitrag im kommenden Jahr erneut erhöhen, um Finanzierungslücken zu schließen. Sowohl vom normalen Beitrag als auch vom Zusatzbeitrag bezahlen Versicherte und ihre Arbeitgeber jeweils die Hälfte.
Krankenkassenwechsel ist sehr unkompliziert
Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, muss sie ihre Versicherten darüber informieren. Diese haben ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Darüber müssen sie die alte Kasse nicht einmal informieren. Es genügt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der neuen Kasse zu stellen. Die Kündigung bei der bisherigen übernimmt die neue Krankenkasse. Wichtig: Versicherte müssen ihren Arbeitgeber über den Wechsel informieren.
Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt. Steigt der Beitrag ab dem 1. Januar, können Versicherte bis zum 31. Januar kündigen. Nach zwei Monaten, also ab dem 1. April, sind sie bei der neuen Kasse versichert.
Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen
Bei der Wahl der neuen Kasse sollten Versicherte nicht nur die Beitragshöhe berücksichtigen, sondern auch die Leistungen. Denn die Kassen unterscheiden sich, was spezielle Vorsorgeleistungen, Behandlungsmethoden oder Impfungen angeht. So beteiligen sich etwa einige Kassen an den Kosten der Zahnreinigung oder an Gebühren für Gesundheitskurse. Wechselwillige sollten daher überlegen, welche Leistungen ihnen besonders wichtig sind.
Allerdings ist ein Vergleich bei bundesweit 94 gesetzlichen Krankenkassen nicht einfach. Vergleichsportale wie Kassenkompass, krankenkassen.de oder Verivox können Orientierung bieten, sind aber nicht immer neutral. Der Bund plant aber, im Rahmen des sogenannten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ein unabhängiges Vergleichsportal aufzusetzen.
Wechsel nach einem Jahr Mitgliedschaft möglich
Wer bereits länger als ein Jahr Mitglied derselben Krankenkasse ist, kann grundsätzlich ohne lange Wartezeiten wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer also beispielsweise Anfang April kündigt, wechselt zum 1. Juli. Bei einer Beitragserhöhung können auch Mitglieder, die noch keine zwölf Monate bei der Kasse versichert sind, ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.























