Kompliziertes Fundrecht: Mit dem Metalldetektor unterwegs: Wem gehört der gefundene Schatz? | ABC-Z

Kompliziertes FundrechtMit dem Metalldetektor unterwegs: Wem gehört der gefundene Schatz?
24.02.2026, 14:59 Uhr
Artikel anhören(03:06 min)
Alte Münze, volle Geldtüte: Was Finder erwarten dürfen – und warum bei Verdacht auf Straftaten kein Finderlohn gezahlt wird.
Zwei bis fünf Prozent Finderlohn: Mehr ist für ehrliche Finder nicht drin, wenn sie Wertgegenstände wie vorgeschrieben abgeben. Bei einem Wert von unter 500 Euro sind dies fünf Prozent. Liegt der Wert über 500 Euro, sind es zwei Prozent für den Betrag, der über 500 Euro liegt. Einfach die Fundsache behalten wäre hingegen keine gute Idee, denn sonst handelt es sich nach dem Strafgesetzbuch um Unterschlagung. Trotzdem gibt es genügend Menschen, die ganz aktiv mit Metalldetektoren nach Fundsachen suchen.
“Dagegen spricht erst einmal nichts”, sagt Martin Schermaier, Professor für Zivilrecht an der Universität Bonn. “Nur finde ich dabei zum Beispiel alte Goldmünzen, greift nicht mehr das Fundrecht, sondern das Schatzfundrecht und deswegen womöglich das Denkmalschutzrecht”, so Schermaier weiter.
Als Schatz gilt demnach alles, was so lange verborgen war, dass man davon ausgehen kann, dass sich der Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. In diesem Fall wird der Schatz zur Hälfte Eigentum des Entdeckers, die andere Hälfte gehört demjenigen, auf dessen Grund und Boden der Schatz gefunden wurde. Geht man davon aus, dass die gefundenen Gegenstände einen wissenschaftlichen Wert haben, was gerade bei Altertumsfunden der Fall sein kann, geht das Eigentum an den Staat über.
Bei der Tüte Bargeld wird es mit dem Finderlohn schwierig
Aber selbst, wenn man die berühmte, im Wald vergrabene Tüte voller neuer Euro-Geldscheine findet, wird man in aller Regel leer ausgehen. “Sobald es Hinweise darauf gibt, dass das Geld mit einer Straftat in Zusammenhang steht, gibt es leider keinerlei Anspruch auf Finderlohn”, sagt Philipp Konopka von der Kommunalberatung Potsdam-Mittelmark, der als Dozent Seminare zum Thema Fundrecht gibt.
Lässt sich der Gegenstand jedoch eindeutig dem Eigentümer zuordnen, dann greift unabhängig vom Wert die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Eigentümer den Fund zurückbekommt. Meist ist der Eigentümer eines Fundstückes jedoch unbekannt. Dann ist das Fundbüro, welches in der Regel bei der Gemeinde oder bei der Stadtverwaltung angesiedelt ist, die zuständige Stelle für eine Fundanzeige.
Hat der Finder selbst kein Interesse an der Fundsache, kann er sie ebenfalls direkt im Fundbüro abgeben. Holt sie dort niemand innerhalb der Sechs-Monats-Frist ab, geht sie in den Besitz der Gemeinde oder der Stadt über. Diese können entscheiden, ob sie die Dinge dann wegwerfen, verkaufen, versteigern, verschenken oder behalten möchten.





















