Geopolitik

Kommunalwahl in Bayern: Gericht erlaubt Auftritte von Björn Höcke in Bayern | ABC-Z

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Wahlkampfveranstaltungen zur bayerischen Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Die von der Stadt Lindenberg im Allgäu und der Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth vorgebrachte Begründung könne ein solches Verbot nicht rechtfertigen, entschied das Gericht.

Beide Gemeinden hatten die Nutzung gemeindeeigener Säle für AfD-Veranstaltungen an diesem Wochenende an eine Auflage geknüpft: Der jeweilige AfD-Kreisverband als Veranstalter sollte sicherstellen, dass Höcke nicht als Redner auftritt. Dagegen wehrten sich die Kreisverbände vor den zuständigen Verwaltungsgerichten. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth den Eilantrag des AfD-Kreisverbands Bayreuth ablehnte, gab das Verwaltungsgericht Augsburg dem Eilantrag des AfD-Kreisverbands Westallgäu-Lindau statt.

Da sowohl der AfD-Kreisverband Bayreuth als auch die Stadt Lindenberg im Allgäu Beschwerde einlegten, musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München abschließend entscheiden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Gemeinden keine “hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts” für durch den Gastredner zu erwartende “Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten” vorgelegt haben.

Verwendung verbotener SA-Parole

Der Rechtsextremist Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens der verbotenen SA-Parole “Alles für Deutschland” verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile des Landgerichts Halle im August 2025. Bei der Parole handelt es sich um die Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Höcke ist Landesvorsitzender der AfD und Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen. Der Thüringer Landesverband der Partei wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.

In Bayern finden am 8. März Kommunalwahlen statt. Gewählt werden Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte. Am selben Tag findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt.

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