Koalitionsvertrag: Nationaler Sicherheitsrat beschließt Plan gegen hybride Bedrohungen | ABC-Z

Der neu eingerichtete Nationale Sicherheitsrat der Bundesregierung hat seine erste Sitzung abgehalten. Unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschloss der
Sicherheitsrat einen ressortübergreifenden Aktionsplan zur Abwehr
hybrider Bedrohungen, wie Regierungssprecher Stefan Kornelius im Anschluss mitteilte. Damit reagiere die Bundesregierung “auf die wachsende Anzahl
und Intensität von hybriden Bedrohungen gegen die Bundesrepublik
Deutschland, die insbesondere von Russland ausgehen”.
Der Aktionsplan umfasse unter anderem Maßnahmen im Bereich der Spionageabwehr und zum Schutz kritischer Infrastruktur. Auch die strategische Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen sei ein Thema der vertraulichen Sitzung gewesen. Die Bundesregierung wolle dazu “bis Jahresende einen Aktionsplan zur Diversifizierung und Stärkung der Resilienz der Rohstoffversorgung erarbeiten”, sagte Kornelius. Dabei gehe es um Maßnahmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Lagerhaltung und Stärkung des heimischen Bergbaus.
Sicherheitsrat soll über Genehmigung von Rüstungsexporten entscheiden können
In dem neuen Gremium sollen Kompetenzen und Wissen künftig besser gebündelt, aufbereitet und koordiniert werden. Der Rat soll bei Krisen tagen, aber auch Strategien für Bedrohungslagen erarbeiten. Die Sitzungen sind grundsätzlich geheim, es besteht aber die Möglichkeit, die Öffentlichkeit im Nachgang zu informieren.
Ständige Mitglieder im Nationalen Sicherheitsrat sind neben dem Bundeskanzler die Ministerinnen und Minister für Finanzen, Verteidigung, Inneres,
Auswärtiges, Wirtschaft, Justiz, Digitalisierung, Entwicklung sowie der
Chef des Bundeskanzleramts. Es können weitere Gäste eingeladen werden.
Der Nationale Sicherheitsrat ist Teil des schwarz-roten Koalitionsvertrags. Der Rat soll laut seiner Geschäftsordnung als “das zentrale Gremium der Willensbildung der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit” fungieren. Er kann demnach aber auch “abschließend entscheiden, soweit nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist”.
Das neue Gremium soll aus dem bislang schon bestehenden Bundessicherheitsrat hervorgehen, dieser wird Anfang kommenden Jahres aufgelöst. Von ihm soll der Nationale Sicherheitsrat auch die Zuständigkeit zur Genehmigung von Rüstungsexporten übernehmen.





















