Koalitionsausschuss: Vorerst keine Senkung der Stromsteuer für private Verbraucher | ABC-Z

Die Spitzen von Union und SPD haben vorerst keine Einigung über eine weitergehende Senkung der Stromsteuer
erzielt. Das geht aus dem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses hervor. Demnach sollen weitere Entlastungsschritte für Verbraucherinnen und Verbraucher erst folgen, sobald hierfür “finanzielle Spielräume
bestehen”. Das bedeutet: Dies ist auf einen unbestimmten Zeitpunkt
verschoben.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Stromsteuer möglichst schnell “für alle” zu senken. Die Bundesregierung hatte aber vergangene Woche beschlossen, die Stromsteuer zunächst nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu verringern.
In dem Beschlusspapier wird erneut auf andere beschlossene Maßnahmen verwiesen, die
teilweise auch privaten Verbrauchern zugutekommen. Dabei geht es um die
geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Teilübernahme der
Übertragungsentgelte.
Dass die Stromsteuer – entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag – nicht für alle
gesenkt werden soll, also nicht für alle Betriebe sowie nicht für
private Haushalte, hatte breite Kritik ausgelöst. Bundeskanzler
Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
hatten die Entscheidung mit Haushaltszwängen begründet. Die Kosten der Senkung für Haushalte würden zusätzlich 5,4 Milliarden Euro kosten.
Mütterrente soll 2027 umgesetzt werden
Eine Entscheidung gab es dagegen zur Ausweitung der Mütterrente. Diese
soll zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Sofern eine technische
Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei, werde die
Mütterrente rückwirkend ausgezahlt, heißt es im Ergebnispapier.