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Urteil zum “Compact”-Magazin: Der liberalen Demokratie gehen die Ideen aus | ABC-Z

Der Verbotsvorstoß gegen das rechtsextreme “Compact”-Magazin war juristisch fahrlässig. Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Politik endlich lernen.



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Späte Niederlage für Nancy Faeser: Mit ihrem Verbotsvorstoß gegen das rechtsextreme “Compact”-Magazin ist die ehemalige Bundesinnenministerin gescheitert.
© [M] Udo Herrmann/​imago images

Es hätte Nancy Faesers großer Erfolg werden sollen. “Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen” hieß das Paket, das die damalige Bundesinnenministerin (SPD) im Februar vergangenen Jahres vorgestellt hat. Man wollte durchgreifen, Neonazis entwaffnen, ihre Finanzquellen austrocknen, sie aus öffentlichem Dienst, sozialen Medien, Sportvereinen entfernen. Und ihre Netzwerke zerschlagen, durch “Verbotsmaßnahmen mit möglichst empfindlicher Wirkung”, namentlich durch Vereinsverbote. Was dann folgte, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Dienstagvormittag, war zu empfindlich, um noch verhältnismäßig zu sein. Das Verbot des radikal rechten Compact-Magazins, von Faesers Ministerium im vergangenen Juli verhängt und vom Bundesverwaltungsgericht einen Monat später wieder einkassiert, wurde nun endgültig aufgehoben.

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