Klage gegen DW siegreich: Versichert gegen Vulkanausbruch | ABC-Z

Jasmina Rühl überprüft regelmäßig ihre Nebenkostenabrechnungen. Dabei ist ihr aufgefallen, dass die darin enthaltenen Versicherungsbeiträge in den letzten Jahren übermäßig gestiegen sind. Sie klagte – mit Erfolg.
Die Deutsche Wohnen (DW) muss Mieter:innen in zwei Fällen wegen überteuerter Versicherungsverträge Geld zurückzahlen. Das haben die Amtsgerichte Berlin-Schöneberg und Berlin-Lichtenberg entschieden. Rühl ist Sprecherin des Berliner Bündnisses gegen Vonovia & Co. und war als Mieterin in einem der Fälle betroffen.
„Die beiden Urteile sind richtungsweisend für alle Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen SE“, sagte Marcel Eupen, Jurist und Vorstand des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Er erklärte der taz, DW habe für alle Wohnungen denselben Versicherungsvertrag abgeschlossen, daher seien auch alle DW-Mieter:innen berechtigt, Geld einzufordern.
Es ist was faul in der Mieterhauptstadt Berlin: Investoren spekulieren mit ganzen Wohnblöcken, Konzerne lassen ihre Häuser verfallen, Mieter:innen müssen sich mit Eigenbedarfskündigungen und Wuchermieten herumschlagen.
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Erstattet werden in den beiden Fällen zwischen 515 und 1.400 Euro, wie aus den Urteilen hervorgeht. Rund hunderttausend DW-Mieter:innen in Berlin steht laut Eupen eine Rückzahlung zu. Ausgenommen seien dagegen Mieter:innen des Vonovia-Konzerns, dem DW angehört. „Die Urteile beziehen sich nicht auf Mieterinnen und Mieter der Vonovia SE, da diese einen eigenen Sammelversicherungsvertrag unterhält“, so Eupen.
Versicherung gegen Vulkanausbrüche
Die Amtsgerichte begründen ihre Entscheidung jeweils mit einem Vergleich mit dem Berliner Betriebskostenspiegel 2024. Dieser schlüsselt die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter für unterschiedliche Betriebskosten auf und hat 2024 pro Quadratmeter 23 Cent betragen. Die Versicherungsbeiträge der DW seien für die Jahre 2022 bis 2025 mit 36 bis 48 Cent pro Quadratmeter im Monat abgerechnet worden, so Eupen. Damit lägen sie über dem Durchschnitt. „Die beiden Amtsgerichte haben daher einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip festgestellt“, ergänzte er.
Laut Wirtschaftlichkeitsgebot sind Vermieter:innen dazu verpflichtet Betriebskosten nur in einem gerechtfertigten Ausmaß auf Mieter:innen umzulegen. Dabei müssen sie nicht immer die günstigsten Anbieter wählen, sollten aber im Vergleich zu den ortsüblichen Kosten sparsam zu bleiben. In den betroffenen Fällen haben die Versicherungsverträge laut Gerichtsurteil auch Schäden abgedeckt, die für Mieter:innen in Berlin wahrscheinlich nicht relevant sind, etwa Vulkanausbrüche, Schneelawinen und Überschallknalle.
DW-Sprecher Christoph Metzner sagte auf Anfrage der taz, die Deutsche Wohnen sei weiterhin überzeugt, dass die Umlage der Versicherungskosten sachgerecht und gesetzeskonform erfolgt sei. Man gehe deshalb in Berufung. Daher könne sich aus den Entscheidungen auch kein Anspruch für Mieter:innen ableiten. „Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden“, sagte er.
Wer sein Geld will, muss selbst handeln
Dagegen rät Marcel Eupen im Namen des AMV allen DW-Mieter:innen, sich an die Deutsche Wohnen Management GmbH zu wenden und eine Erstattung der Versicherungskosten zu fordern. Die Mieter:innen müssen jetzt selbst aktiv werden, um ihr Geld zurückzuerhalten.
Eupen führte weiter aus, ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung müsse innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung erfolgen. Jedoch hätten Mieter:innen drei Jahre Zeit, um einen Schadenersatzanspruch wegen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geltend zu machen. Sie könnten also noch bis Ende dieses Jahres gegen die Abrechnungsperioden 2022 bis 2025 einschreiten.
Im Namen des Bündnisses ermutigte Rühl über den Vorfall hinaus alle Mieter:innen dazu, ihre Nebenkosten zu prüfen. „Wohnen ist ein Grundrecht. Lasst euch das nicht gefallen, holt euch das Geld zurück, wehrt euch dagegen“, bekräftigte sie.





















