Kiepenheuer & Witsch: Till Lindemann gewinnt Rechtsstreit um Kündigung seines Buchvertrags | ABC-Z

Der Rammstein-Frontmann Till Lindemann hat einen Rechtsstreit gegen seinen Verlag Kiepenheuer & Witsch gewonnen. Das Landgericht Köln habe einer Klage Lindemanns gegen seine Vertragskündigung stattgegeben, schreiben die Anwälte des Sängers in einer Mitteilung, die von Rammstein auf X geteilt wurde. Demnach habe Kiepenheuer & Witsch keinen Kündigungsgrund für eine Auflösung des Vertrages mit Lindemann gehabt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatten Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung übereinstimmend über die Entscheidung berichtet.
Der Verlag hatte den Vertrag mit Lindemann Anfang Juni 2023 aufgelöst. Das Vertrauensverhältnis zum Autor sei “unheilbar zerrüttet”, hieß es in einer Mitteilung.
Damals berichtete Medien wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) und der NDR über Vorwürfe von Frauen, dass sie bei Rammstein-Konzerten womöglich gezielt
rekrutiert worden seien, um mit Lindemann Sex zu haben. Dabei soll es zu Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen gekommen sein. Ein Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann wurde später eingestellt.
Gericht: Verlag müsse künstlerische Ausdrucksweise Lindemanns bekannt gewesen sein
Im Zusammenhang mit der damaligen Berichterstattung gab Kiepenheuer & Witsch an, Kenntnis von einem Video aus dem Jahr erlangt zu haben, in dem das 2013 bei Kiepenheuer & Witsch erschienene Buch In stillen Nächten von Till Lindemann eine Rolle spielen
soll. Lindemann habe darin Grenzen im Umgang mit Frauen überschritten.
Man werte dies als “groben Vertrauensbruch und als rücksichtslosen Akt”
gegenüber den vom Verlag vertretenen Werten, begründete Kiepenheuer & Witsch die Vertragskündigung.
Laut der Mitteilung von Lindemanns Anwälten wies das Landgericht Köln in seinem Urteil diesen Kündigungsgrund als nichtig zurück. Das betreffende Video sei von der Kunstfreiheit geschützt und dem Verlag sei das “das künstlerische Werk
und die künstlerische Ausdrucksweise des Verfassers” bekannt gewesen.
Das Gericht sei auch nicht der Auffassung von Kiepenheuer & Witsch gefolgt, dass im Video Lindemann selbst handele und keine Kunstfigur. “Genauso wie im Gedicht das lyrische
Ich eine künstliche Figur ist, sind die in einem filmischen Werk
auftretenden Personen grundsätzlich als solche zu betrachten”, zitieren die Anwälte aus dem Urteil.
Da es keine strafrechtlichen Konsequenzen für Till Lindemann nach den Berichten über ein Casting-System für Sex mit dem Sänger auf Rammstein-Konzerten gegeben habe, könne ein rein “moralisch vorwerfbares Verhalten” ebenfalls keine Vertragskündigung begründen, so das Gericht laut Lindemanns Anwälten. Kiepenheuer & Witsch hätte Lindemann vor der Kündigung zudem anhören müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Mitteilung des Gerichts zum Urteil liegt nicht vor.