News

Kein früheres Verbrenner-Aus: Umwelthilfe scheitert mit Klagen gegen BMW und Mercedes | ABC-Z

Kein früheres Verbrenner-AusUmwelthilfe scheitert mit Klagen gegen BMW und Mercedes

23.03.2026, 14:17 Uhr

Umwelthilfe-Geschäftsführerin Barbara Metz kündigte nach den Urteilen an, diese genau zu analysieren. “Wir werden natürlich auch überlegen, verfassungsrechtliche Beschwerde dagegen einzulegen”, sagte sie. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Deutsche Umwelthilfe wollte vor Gericht erreichen, dass die Autohersteller ab November 2030 keine Wagen mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Doch der Bundesgerichtshof sieht die Verantwortung für den Klimaschutz beim Gesetzgeber.

Die Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz sind gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied gegen die Geschäftsführung der Deutschen Umwelthilfe. Diese wollte ein früheres Verbrenner-Aus für die Autobauer einklagen. Das hielt der BGH für unmöglich. “Die Verantwortung für Klimaschutzgebung liegt beim Gesetzgeber”, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der Urteilsverkündung. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

Die beiden Geschäftsführer und die Geschäftsführerin klagten als Privatleute. Sie wollten erreichen, dass die Hersteller ab November 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Bis dahin sollten sie nur noch so viele Verbrenner verkaufen dürfen, bis sie eine bestimmte Schwelle an Treibhausgasemissionen erreicht haben. Das könnten Privatleute aber nicht einfordern, entschied der BGH.

Es gebe kein Emissionsbudget für einzelne Unternehmen. Die Verantwortung für Klimaschutzmaßnahmen wies der BGH eindeutig der Politik zu. Nur die Gesetzgebung könne “den Klimaschutz und dessen Spannungsverhältnis” zu anderen Interessen demokratisch zu einem Ausgleich bringen.

Derzeit sieht die Europäische Union ein faktisches Verbrenner-Aus für das Jahr 2035 vor. Die EU-Kommission schlug aber im Dezember vor, dieses Ziel abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate dauern.

Umwelthilfe-Geschäftsführerin Barbara Metz kündigte nach den Urteilen in Karlsruhe an, diese genau zu analysieren. “Wir werden natürlich auch überlegen, verfassungsrechtliche Beschwerde dagegen einzulegen”, sagte sie.

Der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, betonte: “Was der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist ein ganz klarer Auftrag an den Gesetzgeber. Er muss tätig werden.” Wenn darüber nachgedacht werde, “die Emissionsverordnung, die auf europäischer Ebene gilt, abzuschwächen, dann wäre das kontra Klimaschutz und nicht zulässig.”

BMW begrüßte die BGH-Entscheidung. “Wir haben im Verfahren stets die Position vertreten, dass die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele im politischen Prozess durch die demokratisch legitimierten Parlamente erfolgen muss”, erklärte das Unternehmen. Es fuhr fort: “Unabhängig von diesem Verfahren leistet die BMW Group seit Langem einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz.”

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl nannte die Urteile “ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen ‘legal’ und ‘legitim’, also moralisch in Ordnung”. Die Autoindustrie habe “einen erheblichen Anteil an der Klimazerstörung”, erklärte er. Bei der Diskussion über Verbrenner dürfe auch nicht vergessen werden, “wie viele Kriege für Öl geführt werden”, ergänzte Fahl, der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion.

Quelle: ntv.de, Sarah Maria Brech, AFP

Back to top button