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Kein Abschiebestopp für Iran: Von Menschlichkeit keine Spur | ABC-Z

Es ist ja kein Zufall, dass 3/4 der Asylanträge aus dem Iran abgelehnt werden. Iranische Staatsangehörige stellen die größte Gruppe dar, die in Deutschland in ihrem Asylantrag als Grund Konversion angeben. In der Praxis handelt es sich dabei gut um 50% aller Anträge.

Und obwohl Apostasie im Iran eine schwere Straftat darstellt, die auch mit dem Tode bestraft werden kann, wird dieser Grund von deutsche Behörden häufig als nicht valide Argumentation angesehen und asyltaktische Gründe dahinter vermutet.

Auch die Justiz ist aufgrund dessen dazu übergegangen genauer zu prüfen. Die Vorlage einer Taufurkunde reicht da oftmals nicht mehr aus. Richter halten mittlerweile bei Anhörungen schon regelrechte “Religionsexamen” ab.

Ebenso zeugt der Umgang mit psychisch Kranken vom Einfallsreichtum der Justiz gegenüber iranischen Staatsangehörigen. Gilt in der Regel, dass eine psychische Erkrankung nach Vorlage entsprechender Atteste zu einem Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5, 7 Satz 1 AufenthG) führt, hebeln Gerichte dieses mit dem Verweis auf ein funktionierendes iranisches Gesundheitssystem oftmals aus.

Das dahinter politische Motivation steckt, kann als offenes Geheimnis betrachtet werden.

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