Trumps Zölle laut US-Gericht rechtswidrig: Was das Urteil bedeutet | ABC-Z

Washington. Kommt nun die Wende?: Fast alle vom US-Präsidenten erlassenen Zölle werden „dauerhaft untersagt“, so das Gericht.
Seit Monaten bringen Donald Trumps Zölle die Wirtschaft weltweit ins Wanken. Kommt nun die Wende? Ein Bundesgericht in den USA urteilte am Mittwoch, die meisten von Trumps Zöllen müssten aufgehoben werden. Es sprach dem US-Präsidenten die Befugnis ab, diese unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen.
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Die betreffenden Zölle würden „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“, hieß es in der Entscheidung des für internationalen Handel zuständigen Gerichts in New York. Sie betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle.
Einige von Trumps Zöllen bleiben bestehen
Wie der Sender CNN betreffe das Urteil die 30-prozentigen Zölle für China, seine 25-prozentigen Zölle auf einige Importwaren aus Mexiko und Kanada sowie die zehnprozentigen Universalzölle auf die meisten Waren aus den USA aus. Diese Verfügungen des Präsidenten seien zunächst auf Eis gelegt.
Unberührt vom Gerichtsurteil blieben jedoch die 25-prozentigen Zölle auf Autos, Autoteile, Stahl und Aluminium. Diese unterlägen dem Trade Expansion Acts.
Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für den US-Präsidenten – aber das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Die US-Regierung dürfte die Entscheidung anfechten, der juristische Streit wahrscheinlich den Weg durch die Instanzen gehen.
Trump beruft sich wegen Handelsdefizits auf Notstand
Zölle müssen in der Regel vom US-Parlament genehmigt werden. Trump argumentiert, dass Handelsdefizite mit anderen Ländern ein nationales Sicherheitsrisiko seien und damit ein nationaler Notstand bestehe. Mit dieser Begründung verhängte der Republikaner die Zölle.
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Geklagt hatten im April ein Dutzend US-Bundesstaaten vor dem Gericht in New York – zehn von ihnen werden von den Demokraten regiert, zwei von Trumps Republikanern. Die Befugnis, Steuern, Zölle und Abgaben zu erheben, liege laut US-Verfassung beim Kongress, nicht beim Präsidenten, argumentierten die Kläger. Die nationale Handelspolitik dürfe nicht von dessen Launen abhängen.
Trump will bilaterale „Deals“
Trump betonte immer wieder, er wolle mit einzelnen Staaten bilaterale Abkommen schließen – und änderte seine Linie dabei mehrfach. Er sieht darin die Möglichkeit, „bessere Deals“ für die USA auszuhandeln, wie er es selbst formulierte. Mit Strafzöllen will er nach eigenen Angaben Handelspartner unter Druck setzen, um sie zu Zugeständnissen zu bewegen.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Zuletzt spitzte sich der Handelsstreit zwischen den USA und Europa nochmals zu. Trump drohte der EU überraschend mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent ab 1. Juni. Wenig später schob er diese Maßnahme um gut einen Monat auf. Nun wollen beide Seiten bis zum 9. Juli eine Lösung finden. Die EU behielt sich für den Fall einer Eskalation Gegenzölle vor.
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Der US-Präsident hatte sein weitreichendes Zollpaket Anfang April bei einer Veranstaltung im Rosengarten des Weißen Hauses vorgestellt. Mehrere Länder reagierten mit der Ankündigung von Gegenmaßnahmen, während andere den Weg über Verhandlungen suchten. Bei seinem handelspolitischen Konfrontationskurs hat Trump besonders die zweitgrößte Volkswirtschaft China im Fokus, die er als „größten Übeltäter“ bezeichnet.
dpa/jle